Oft etwa decken die Policen nicht alle Risiken ausreichend ab. Mal moniert die Gesellschaft, der Schaden sei erst nach Ablauf der Frist gemeldet worden. Mal wurde versäumt, bei einem Hausratschaden die unabdingbare Liste aller zerstörten und entwendeten Utensilien einzureichen. Zum Schaden kommt der Ärger, doch mancher ist mit etwas Unterstützung vermeidbar.
Ob Einbruch oder Brand, ob Unfall oder Überschwemmung - wer einen Schaden zu beklagen hat, der kann durchaus erleben, dass die Versicherung ganz anders reagiert als erwartet. Weil es anlässlich eines Schadens häufig zu Streit mit dem Versicherer kommt, bieten wir dazu eine spezielle Beratung an.
Sie können Ihren Termin beim Verbraucherservice für alle Beratungsstellen unter (069) 97 20 10 - 900 vereinbaren. Eine Liste der Beratungsstellen finden Sie unten auf dieser Seite.
Vorbereitung des Termins
Eine gute Beratung bedarf der Vorbereitung. Bitte bringen Sie alle für die Beratung relevanten Unterlagen mit, insbesondere die Versicherungspolice, die Schadensanzeige und weiteren Schriftverkehr mit der Versicherung und etwaigen Beteiligten.