Versichert? Was tun im Ernstfall
Gut versichert?
Ob Verbraucher wirklich gut versichert sind, stellt sich häufig erst im Schadensfall heraus.
Dabei ist vielen Verbrauchern unklar, bei welchen Problemen sie ihre Versicherung in Anspruch nehmen können. Wann leistet die Versicherung? Und vor allem - wieviel leistet sie und wie schnell zahlt sie aus?
Schwierig wird es oft, wenn der Schaden mehrere hundert Euro und mehr beträgt. Dann ist mit einer "kulanten" und raschen Schadensabwicklung auch bei langjähriger Versicherungszugehörigkeit häufig nicht mehr zu rechnen.
Probleme mit der Schadensabwicklung sind wirklich nicht selten. Deshalb hat die Verbraucherzentrale Hessen ein neues Angebot entwickelt.
Versicherungserstberatung im Schadensfall
Die Berater geben Hilfestellung beim Ausfüllen der Schadensmeldebögen und bei der Frage, welche Schäden überhaupt reguliert werden.
Hat die Versicherung die Regulierung eines Schadens abgelehnt, klärt die Verbraucherzentrale Hessen, ob diese die Leistung zu Recht verweigert und was zu tun ist, damit Verbraucher zu ihrem Recht kommen.
Die Beratung im Überblick
Die Verbraucherzentrale Hessen bietet Erstberatung bei Schadensfällen in folgenden Versicherungsbranchen an:
Private Haftpflichtversicherung
Hausratversicherung
Private Unfallversicherung
Private Krankenversicherung
Kapital- und Risikolebensversicherung
Private Rentenversicherung
Berufsunfähigkeitszusatzversicherung
Reiserücktrittversicherung
Reisegepäckversicherung
Wohngebäudeversicherung
Rechtschutzversicherung
Für Verbraucher, die ihre Schreiben nicht selbst an die Versicherung aufsetzen wollen, übernimmt die Verbraucherzentrale Hessen auch die außergerichtliche Korrespondenz mit dem Versicherer.
Erste Tipps für den Schadensfall
Grundsätzlich muss der Schaden unverzüglich dem Versicherer gemeldet werden. Dies kann in dringenden Fällen auch vorab telefonisch geschehen.
Wichtig ist dass diese Meldung in jedem Fall bewiesen werden kann. Deshalb ist eine schriftliche Meldung per Einschreiben mit Rückschein die sicherste Variante.
Was im Schadensfall unbedingt beachten werden sollte:
Geben Sie niemals ein Schuldanerkenntnis gegenüber Dritten ab.
Kümmern Sie sich - auch als Geschädigter - um eine Ihnen zumutbare Begrenzung des entstandenen Schadens.
Beim Verdacht einer strafbaren Handlung verständigen Sie immer die Polizei.
Verändern oder zerstören Sie niemals evtl. Beweismittel bis Ihr Versicherer nachweisbar sein Einverständnis dazu gegeben hat.
Nutzen Sie unser persönliches Beratungsangebot im Beratungszentrum Frankfurt/Rhein-Main. Die Beratung ist kostenpflichtig. Wir bitten um telefonische Anmeldung.