Nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch können Sie für Schäden, die Sie verursachen, in unbegrenzter Höhe haftbar gemacht werden. Diese Haftung trifft schon bei leichter Fahrlässigkeit. Wenn Sie einen Moment unachtsam sind und z. B. als Fußgänger einen Unfall verursachen, bei dem jemand zu Schaden kommt, kann es sehr teuer werden. Es handelt sich um ein nicht zu kalkulierendes Risiko. Eine Pflicht zur Haftung kann katastrophale Folgen haben, denn Sie haften mit Ihrem gesamten Vermögen und, bis zur Pfändungsfreigrenze, auch mit Ihrem Einkommen - unter Umständen ein Leben lang. Selbst Ihre Erben können herangezogen werden.
Die Leistung der Haftpflichtversicherung besteht darin, bei berechtigten Ansprüchen entsprechende Schadenersatzzahlungen zu erbringen, andererseits aber auch unberechtigte Forderungen abzuwehren.
Die Versicherungssumme eines solchen Vertrages sollte mindestens 5 Millionen Euro für Personen- und Sachschäden betragen. Familienangehörige sind automatisch mitversichert. Unverheiratete volljährige Kinder sind mit versichert, so lange sie sich in einer Schul- oder unmittelbar daran anschließenden Berufsausbildung befinden. Auch Partner einer eheähnlichen Gemeinschaft können in den Versicherungsschutz miteinbezogen werden. Dies Bedarf der Vereinbarung, es geschieht nicht automatisch.