Verbraucherrecht
Pressemitteilung
1. Dezember 2011
Zügelloses Geschäft mit den Schulden
Untersuchung der Verbraucherzentralen offenbart Inkasso-Abzocke - Probleme sind hausgemacht
99 Prozent der Beschwerden über unseriöse Inkassopraktiken sind berechtigt. Die Verbraucherzentralen haben rund 4000 Verbraucherbeschwerden ausgewertet. Das Ergebnis: In 84 Prozent der Fälle war bereits die Hauptforderung unberechtigt, in 15 Prozent der Fälle blieb auch auf Nachfrage unklar, ob es sich überhaupt um eine berechtigte Forderung handelt. Lediglich ein Prozent der erfassten Inkassoforderungen waren eindeutig berechtigt. "Die Bundesregierung muss unseriösen Inkassopraktiken einen Riegel vorschieben", fordert Jutta Gelbrich, Vorstand der Verbraucherzentrale Hessen.
Die detaillierten Ergebnisse der Inkasso-Auswertung sowie die verbrau-cherpolitischen Forderungen hat die Verbraucherzentrale Hessen auf ihrer Internetseite www.verbraucher.de veröffentlicht.
Pressemitteilung 95/2011
(24 kb, pdf)
>> Dokumente zur Auswertung der Inkasso-Aktion
Pressemitteilung
28. November 2011
2012: Neues Jahr, neue Regelungen
Verbraucherzentrale Hessen informiert über die wichtigsten Änderungen für Verbraucher
Wie in jedem Jahr stehen direkt mit dem Jahreswechsel wieder einige gesetzliche Neuregelungen ins Haus. Weitere für Verbraucher relevante Änderungen werden im Laufe des neuen Jahres 2012 in Kraft treten. Die Verbraucherzentrale Hessen e.V. informiert ab sofort auf ihrer Internetseite www.verbraucher.de über die wichtigsten Änderungen, die das neue Jahr für Verbraucher mit sich bringen wird.
Pressemitteilung 92/2011
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2012: Neues Jahr, neue Regelungen
(100 kb, pdf)
Pressemitteilung
11. Juli 2011
Geschäftsgebaren von Inkassounternehmen im Visier
Verbraucherzentralen starten gemeinsame Aktion
Inkassounternehmen sind Dienstleister, die Gläubigern dazu verhelfen, geschuldetes Geld einzutreiben. Bedauerlicherweise gibt es jedoch unter den Betreibern von Inkassounternehmen nicht nur redliche Dienstleister. Mit steigender Tendenz ist im Beratungsalltag der Verbraucherzentralen festzustellen, dass zahlreiche Inkassounternehmen mit massiven Drohungen und zum Teil zwielichtigen Methoden fragwürdige Forderungen eintreiben. Selbst wenn berechtigte Forderungen geltend gemacht werden, besteht häufig das Problem, dass diese mit zusätzlichen Phantasiegebühren künstlich in die Höhe getrieben werden. Der wirtschaftliche Schaden für die Verbraucher ist enorm.
Die Verbraucherzentralen werden ab sofort in einer gemeinsamen Aktion die Erfahrungen und Sorgen der Verbraucher mit Inkassounternehmen zusammentragen und auswerten. Auch die Verbraucherzentrale Hessen klärt auf, was hinter den Mahnungen oder auch Drohungen steckt. Sie überprüft die Berechtigung der Forderungen und ist behilflich, unberechtigte Forderungen oder überzogene Kosten abzuwehren. Nähere Informationen zur Aktion sind in den Beratungsstellen sowie im Internet unter www.verbraucher.de erhältlich.
Pressemitteilung 54/2011
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>> Weitere Informationen zum Thema Inkassounternehmen
Pressemitteilung
15. April 2011
Bayerisches Münzkontor auf Kundenfang
Verbraucherzentrale Hessen rät zur Vorsicht beim allzu schnellen Münzkauf
In diesen Tagen erhalten viele Hessen Post vom Bayerischen Münzkontor aus Aschaffenburg. Es geht um eine "Zuweisungsbescheinigung" mit "Vorzugsgutschein" zur Bestellung angeblich streng limitierter und exklusiver, "mit reinstem Gold veredelter" Gedenkprägungen mit "nummeriertem Echtheitszertifikat" zum "Vorzugspreis" von nur 10 € statt später 51,95 € - portofrei. Wer den beigefügten "Auswahlbescheid" unterschrieben zurückschickt, erhält "als besonderen Sammler-Service" weitere Ausgaben der Edition zum Vorzugspreis, zwar mit Rückgaberecht, jedoch ohne Angaben zum Umfang oder Preis der kommenden Lieferungen. Will man diesen "besonderen Sammler-Service" nicht in Anspruch nehmen, muss man den entsprechenden Satz im Kleingedruckten streichen. Vorausgesetzt natürlich, man nimmt ihn bei der Bestellung überhaupt zur Kenntnis. Anderenfalls sind erfahrungsgemäß starke Nerven, Zeit und Ausdauer erforderlich, um den besonderen "Service" wieder aus der Welt zu schaffen. Wer den Folge-Ärger vermeiden will, sollte seine Kaufentscheidung genau überdenken und ganz genau im Kleingedruckten nachlesen, worauf er sich einlässt.
Pressemitteilung 36/2011
(24 kb, pdf)
Pressemitteilung
28. Februar 2011
Dubiose Geschäfte mit dem "Schülerbotendienst"
Verbraucherzentrale Hessen warnt vor Drückerkolonne
Die Verbraucherzentrale Hessen warnt vor einer betrügerischen Masche, mit der dubiose Zeitschriftenwerber derzeit versuchen, Kasse zu machen. Sie sprechen Passanten auf der Straße an oder klingeln an der Haustür und berichten von einem sozialen Projekt, dem sogenannten "Schülerbotendienst" und einer angeblich unverfänglichen Umfrage. Doch schnell werden ein Formular ausgefüllt und die Kontodaten erfragt. Anschließend stellt sich heraus, dass ein kostenpflichtiges Zeitschriftenabonnement abgeschlossen wurde. Wer sich Ärger ersparen will, dem rät die Verbraucherzentrale, bei Angeboten auf der Straße oder an der Haustür nicht zu leichtgläubig zu sein, keine persönlichen Daten herauszugeben und nichts zu unterschreiben. Wer eine Vertragsbestätigung erhält, obwohl er gar keinen Vertrag schließen wollte, sollte den angeblich geschlossenen Vertrag anfechten und vorsorglich auch von seinem Widerrufsrecht Gebrauch machen.
Pressemitteilung 17/2011
(24 kb, pdf)
Pressemitteilung
10. Dezember 2010
2011: Neues Jahr, neue Regelungen
Verbraucherzentrale Hessen informiert über die wichtigsten Änderungen für Verbraucher
Wie in jedem Jahr stehen direkt mit dem Jahreswechsel wieder einige gesetzliche Neuregelungen ins Haus. Weitere für Verbraucher relevante Änderungen werden im Laufe des neuen Jahres 2011 in Kraft treten. Die Verbraucherzentrale Hessen e.V. informiert ab sofort auf ihrer Internetseite www.verbraucher.de über die wichtigsten Änderungen, die das neue Jahr für Verbraucher mit sich bringen wird.
Pressemitteilung 112/2010
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2011: Neues Jahr, neue Regelungen
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Pressemitteilung
23. Juni 2010
Fluggastrechte
Verbraucherzentrale Hessen setzt Online-Umfrage fort
Flugreisende haben auf dem Papier viele Rechte. So sieht die EU-Fluggastrechte-Verordnung bei Verspätung und Flugausfall Ansprüche auf Betreuungs- und Ausgleichsleistungen vor. Doch nicht immer kommen die Reisenden zu ihrem Recht. Gerade die praktische Umsetzung der Fluggastrechte läuft nach dem Eindruck der Verbraucherzentrale Hessen alles andere als reibungslos. Die aktuelle Online-Umfrage der Verbraucherzentralen soll aufzeigen, ob und wie die Airlines die europäischen Rechtsnormen erfüllen. Verbraucher können noch bis Ende September unter www.verbraucher.de mitteilen, für welche Mängel sie Ansprüche an welche Fluggesellschaft gestellt haben und wie diese reagiert hat. Angesichts der bevorstehenden Hauptreise-Saison rät die Verbraucherzentrale Hessen Flugreisenden, sich vor Reiseantritt über ihre Rechte zu informieren. Denn die schönsten Rechte nutzen nichts, wenn man zu spät von ihnen erfährt.
Pressemitteilung 52/2010
(24 kb, pdf)
>> Zur Umfrage Fluggastrechte <<
Pressemitteilung
1. Juni 2010
Abofallen in den hessischen Einkaufsstraßen
Verbraucherzentrale Hessen warnt vor Zeitungswerbern
Verbraucher aus verschiedenen hessischen Städten - vornehmlich gerade volljährig gewordene junge Erwachsene und Studenten - wenden sich in letzter Zeit verstärkt an die Verbraucherzentrale Hessen, weil sie auf der Straße angesprochen wurden und angeblich ein Zeitungsabonnement abgeschlossen haben sollen. "Verträge, die auf der Straße geschlossen werden, können grundsätzlich innerhalb von zwei Wochen widerrufen werden", erläutert Ute Bitter, Juristin bei der Verbraucherzentrale Hessen.
Pressemitteilung 44/2010
(22 kb, pdf)
Pressemitteilung
18. Mai 2010
Umgang der Airlines mit Fluggastrechten
Verbraucherzentralen starten Online-Umfrage
Mit einer Internet-Umfrage erfassen die Verbraucherzentralen der Länder ab sofort Erfahrungen von Reisenden im Umgang der Fluggesellschaften mit Fluggastrechten. Auch die Verbraucherzentrale Hessen ruft Verbraucher dazu auf, unter www.verbraucher.de mitzuteilen, für welche Mängel sie Ansprüche an welche Fluggesellschaft gestellt haben und wie diese reagiert hat.
Die Ergebnisse der bundesweiten Umfrageaktion sollen im Herbst der Öffentlichkeit vorgestellt werden.
Pressemitteilung 40/2010
(24 kb, pdf)
>> Zur Umfrage Fluggastrechte <<
Pressemitteilung
25. Januar 2010
Neue Mahnwelle von Proinkasso
Verbraucherzentrale Hessen warnt vor Inkassobriefen aus Neu-Isenburg
Das Inkassounternehmen Proinkasso GmbH versucht immer wieder, im Namen von Internetabo-Fallenstellern und so genannten Gewinnspieleintragungsdiensten fragwürdige und oftmals völlig unberechtigte Forderungen einzutreiben.
Aktuell heißt der angebliche Auftraggeber "Tipp House". Viele verärgerte und verunsicherte Ratsuchende meldeten sich in den letzten Tagen bei der Verbraucherzentrale Hessen. Sie sollen plötzlich rund 140 Euro zahlen, kennen jedoch weder die Firma "Tipp House" noch die angeblich zuvor versandte Rechnung oder das angeblich zugrunde liegende Vertragsverhältnis. Die Verbraucherzentrale Hessen rät: nicht zahlen, stur bleiben und aussitzen.
Pressemitteilung 6/2010
(24 kb, pdf)
Pressemitteilung
20. November 2009
Produktinformation zwischen Wahrheit und Täuschung: wer sind die größten Grünfärber?
Verbraucherzentrale Hessen prüft Werbung mit Klimaschutzargumenten
Klimaschutz liegt voll im Trend und die Industrie hat sich längst darauf eingestellt. Viele Unternehmen werben mit Schlagworten wie "klimafreundlich", "klimaneutral" oder "klimaschonend" für ihre Produkte und Dienstleistungen. Doch was steckt hinter diesen Werbeaussagen? Die Verbraucherzentrale Hessen e.V. moniert fehlende verbindliche Standards bei Werbung mit Klimaschutzargumenten, will Verbraucher dabei unterstützen zwischen Wahrheit und Etikettenschwindel zu unterscheiden und gegen irreführende Werbung mit juristischen Mitteln vorgehen. Die Verbraucherzentrale ruft deshalb im Rahmen der bundesweiten Kampagne "für mich. für dich. fürs klima." alle Verbraucher dazu auf, Hinweise auf Werbung zu sammeln, die mit Begriffen wie "Klima", "CO2", "klimaneutral" oder "klimafreundlich" für Produkte oder Dienstleistungen werben.
Pressemitteilung 107/2009
(24 kb, pdf)
Aktionspostkarte "Blicken Sie noch durch?"
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Zur Webseite der bundesweiten Kampagne www.verbraucherfuersklima.de
Pressemitteilung
17. November 2009
Organisierte Internetabzocke geht weiter
Verbraucherzentrale Hessen warnt vor neuer Kostenfalle www.outlets.de
Die Verbraucherzentrale Hessen warnt vor dem Internetangebot der Seite www.outlets.de. Wer auf der Schnäppchensuche im Internet nicht aufpasst, landet bei der Eingabe des Begriffs "Outlet" oder "Fabrikverkauf" in diverse Suchmaschinen rasch auf der Seite der IContent GmbH mit Sitz in Frankfurt, füllt bereitwillig eine Anmeldemaske mit seinen persönlichen Daten aus und erhält wenig später eine Rechnung über 96 Euro. Die Verbraucherzentrale Hessen rät: nicht zahlen, stur bleiben und aussitzen.
Pressemitteilung 105/2009
(27 kb, pdf)
Pressemitteilung
05. November 2009
Kaffeefahrt einmal anders
Verbraucherzentrale Hessen warnt vor Bremer Briefkastenfirma Dr. Böhm & Schneider
Die Verbraucherzentrale Hessen rät erneut dringend von der Teilnahme an vermeintlichen "Gewinnübergaben" ab und warnt vor falschen Hoffnungen, die durch Schreiben der Bremer Briefkastenfirma "Dr. Böhm & Schneider - Finanzdienstleistungen" und anderen geweckt werden und derzeit auch die Briefkästen vieler hessischer Haushalte überschwemmen. In den fast amtlich anmutenden Schreiben wird den Verbrauchern die Auszahlung einer Gewinnsumme von rund 1.000 Euro versprochen, die dann mit "wunderschönem Rahmenprogramm" und "kostenlosem Mittagsmenü" überreicht werden soll. Diese und ähnliche Gewinnbenachrichtigungen gehören in den Papierkorb, so die Verbraucherzentrale. Denn es handelt sich dabei um eine klassische Kaffeefahrt. Die vermeintlichen Gewinner werden in eine Verkaufsveranstaltung gelockt, wo ihnen anstelle eines Gewinns unnötige und meist völlig überteuerte Waren angeboten werden.
Pressemitteilung 100/2009
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So sehen "Gewinnbenachrichtigung" und Rückantwortkarte aus:
"Gewinnbenachrichtigung"
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Beigelegte Rückantwortkarte
(88 kb, pdf)
Pressemitteilung
21. Oktober 2009
Quelle versiegt Versandhauskunden verunsichert
Verbraucherzentrale Hessen informiert Quelle-Kunden, was im Abwicklungsfall zu beachten ist
Zur Abwicklung von Quelle Deutschland mit Sitz in Fürth scheint es keine Alternative mehr zu geben. Der Verkauf der insolventen Versandhausgruppe Primondo mit der Kernmarke Quelle ist gescheitert. Kaum gingen entsprechende Meldungen durch die Medien, häuften sich bei der Verbraucherzentrale Hessen die Anfragen verunsicherter Versandhauskunden. Kann ich von meinem Vertrag zurücktreten? Was passiert mit Gewährleistungs- und Garantieansprüchen für Waren, die bei Quelle gekauft wurden? Die Verbraucherzentrale Hessen informiert über Kundenrechte im Fall der Betriebsstilllegung.
Pressemitteilung 95/2009
(25 kb, pdf)
Pressemitteilung
02. Juli 2009
Einreiseantrag in die USA ist kostenlos
Verbraucherzentrale Hessen warnt vor windigen Internetangeboten
Wer ohne Visum in die USA einreisen will, muss seit dem 12. Januar 2009 unbedingt im Besitz einer elektronischen Einreisegenehmigung sein. "ESTA" heißt die neue Regelung. Das Kürzel steht für "Electronic System for Travel Authorization". Der Antrag kann kostenlos und einfach im Internet gestellt werden. Wer allerdings nicht aufpasst, landet rasch auf den Seiten kommerzieller Anbieter, die auf den ersten Blick wie offizielle Regierungsseiten aussehen. "Finger weg", rät die Verbraucherzentrale Hessen und empfiehlt, ausschließlich den offiziellen Link der US-Regierung zu verwenden oder sich im Zweifel der Hilfe des eigenen Reisebüros zu bedienen
Pressemitteilung 52/2009
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Pressemitteilung
17. Juni 2009
Immer wieder Kundenärger um Unitymedia
Verbraucherzentrale Hessen warnt vor untergeschobenen Programmpaketen
"Noch bis 30.06.2009: 3 Monate Digital TV Plus kostenlos testen", so wirbt der Kabelnetzbetreiber Unitymedia Hessen auf seiner
Homepage für ein zusätzliches Programmpaket, das all denjenigen Kunden zugute kommen soll, die den Basisanschluss "Digital
TV Basic" bestellen. Lediglich in der leicht zu übersehenden Fußnote am Seitenende findet sich der kleingedruckte Hinweis,
dass der Vertrag über das Zusatzpaket ab dem vierten Monat mindestens 21 Monate entgeltlich weiterläuft, wenn der Kunde den
Vertrag über Digital TV Plus nicht fristgemäß zum Ende des dritten Monats kündigt. Die Verbraucherzentrale Hessen
warnt vor irreführender Werbung und rät zur Vorsicht beim Abschluss von Kabelverträgen.
Pressemitteilung 42/2009
(23 kb, pdf)
Pressemitteilung
22. Mai 2009
"Telefongewinnspiel" und "Lotto Service" ködern mit angeblichen Preisen
Verbraucherzentrale Hessen warnt vor dubiosen Gewinnversprechen
Die Verbraucherzentrale Hessen rät dringend von der Teilnahme an vermeintlichen "Gewinnübergaben" ab und warnt vor falschen
Hoffnungen. Dubiose Gewinnmitteilungen überschwemmen derzeit die Briefkästen vieler hessischer Haushalte. In den Schreiben
beglückwünscht die Abteilung "Lotto-Service" eines angeblichen Reiseclubs zum Bargeld-Gewinn von 3.500 Euro und lädt
zur "festlichen Übergabe" in die "nahegelegene Zweigstelle" ein. In einem ähnlichen Brief mit unbekanntem Absender heißt
es, jeder, der einen Telefonanschluss besitze, habe an einem Gewinnspiel teilgenommen und einen Preis im Wert von 1.000 Euro gewonnen.
Diese und ähnliche Gewinnbenachrichtigungen gehören in den Papierkorb, so die Verbraucherzentrale.
Pressemitteilung 34/2009
(23 kb, pdf)
"Gewinnbenachrichtigung"
(148 kb, pdf)
Pressemitteilung
18. August 2008
Missbrauch von Kontodaten: auch Verbraucher aus Hessen sind betroffen
Verbraucherzentrale Hessen empfiehlt, die Bankauszüge zu kontrollieren
Anfang letzter Woche wurde bekannt, dass Bankdaten von rund 17.000 Bundesbürgern illegal gehandelt und genutzt wurden.
"Wie wir jetzt wissen, ist das nur die Spitze des Eisberges", so Ute Klaus, Juristin bei der Verbraucherzentrale Hessen.
Denn am Wochenende sind der Verbraucherzentrale Schleswig-Holstein und dem Verbraucherzentrale Bundesverband weitere sieben
Millionen Datensätze zur Verfügung gestellt worden - die meisten davon sind mit Kontodaten versehen. Die
Verbraucherzentralen fordern den Gesetzgeber ist auf, dem Handel mit sensiblen Daten von Verbrauchern endlich Einhalt zu gebieten
und die Verbraucher stärker vor unerlaubten Anrufen zu schützen.
Pressemitteilung 75/2008
(32 kb, pdf)