Warnhinweis in eigener Sache



Immer wieder kommt es vor, dass unseriöse Geschäftemacher sich den guten Namen der Verbraucherzentralen zunutze machen wollen, indem sie sich als Verbraucherschützer ausgeben.

Hausbesuche
So kommt es vor, dass Firmenvertreter an der Haustür klingeln und vorgeben, von der Verbraucherzentrale zu kommen, um zum Beispiel eine Haushaltsberatung vorzunehmen.

Telefonwerbung
Immer wieder erhalten Verbraucher Telefonanrufe von vermeintlichen Verbraucherschützern. Diese geben unter anderem vor, dass Häufig berichten hessische Verbraucher davon, dass sie von einer Privaten Verbraucherberatung in Trier angerufen worden seien. Diese Organisation hat jedoch nichts mit den anbieterunabhängigen Verbraucherzentralen der Bundesländer zu tun.

Telefonwerbung ohne ausdrückliches Einverständnis der Verbraucher ist gesetzlich verboten und verstößt gegen das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb.

Weitere Beispiele, in denen sich Anbieter das Vertrauen von Verbrauchern mit dem guten Namen der Verbraucherzentralen erschleichen wollten, sind:
Spamer haben im Jahre 2008 die Email-Adresse der Verbraucherzentrale Hessen infodienst@verbraucher.de als Absender zur Versendung von Mails mit vorwiegend sexuellen Inhalten missbraucht.
Verbraucher wurden von einer angeblichen "Verbraucherschutzzentrale" beziehungsweise einem "Deutschen Bundesverband Verbraucherservice" angerufen, um sich für 59 Euro in eine Sperrliste eintragen zu lassen, die sie vor unerwünschten Werbeanrufen schützen soll.
Auf der Internetseite www.verbraucherschutzzentrale.eu wurden Originaltexte der Verbraucherzentrale Hessen veröffentlicht, um Besucher der Seite auf eine eigene 0900-Beratungsnummer zu locken. Die Texte wurden nach Abmahnung durch die Verbraucherzentrale Hessen gelöscht. Inzwischen existiert auch diese Internetseite nicht mehr.

Die Verbraucherzentrale Hessen distanziert sich von derartigen Machenschaften und weist ausdrücklich darauf hin, Eindringliche Warnung der Verbraucherzentrale Hessen: