Telekommunikation, Internet


Pressemitteilung
23. November 2011

Wer online ist, hat keine Geheimnisse!

Datenschutz und Datensicherheit - Vortrag der Verbraucherzentrale Hessen

Name, Adresse, E-Mail-Adresse, Geburtstag, Religion, Beruf, Hobbys, Gewohnheiten - allzu schnell werden in der digitalen Welt Daten abgefragt, eingegeben und gespeichert.
Die Verbraucherzentrale Hessen bietet am Mittwoch, den 30. November von 15 bis 17 Uhr in ihrem Beratungszentrum Frankfurt/Rhein-Main, Große Friedberger Straße 13-17 einen Vortrag über Datenschutz und Datensicherheit - vor allem in sozialen Netzwerken - an. Eine Anmeldung ist nicht erforderlich. Kostenbeitrag pro Person 3 €.

Pressemitteilung 90/2011 (21 kb, pdf)


Pressemitteilung
8. November 2011

Smartphone: Drittanbietersperre schützt vor Abofalle

Verbraucherzentrale Hessen gibt Tipps zum cleveren Surfen

Immer öfter wenden sich Besitzer von Smartphones wegen hoher Mobilfunkrechnungen an die Verbraucherzentrale Hessen. Oft sind Abos dafür verantwortlich. Aber die Verbraucher wissen gar nicht, wie es zum Vertragsschluss gekommen ist. "Abos werden häufig durch kleine Softwareprogramme, sogenannte Apps, verursacht", so Thomas Hertwig, Experte der Verbraucherzentrale Hessen. Diese Applikationen können ein WAP-Abo auslösen. Betroffen sind vor allem Nutzer von iPhones und solchen Mobiltelefonen, die Android als Betriebssystem nutzen.

Pressemitteilung 85/2011 (23 kb, pdf)

>> mehr zu Smartphone und Apps
Pressemitteilung
21. September 2011

Smartphone & Apps - "Alleskönner" mit Risiken

Verbraucherzentrale Hessen gibt Tipps zu Datenschutz und Kostenfallen

Moderne Produkte wie Smartphones und Apps können den Alltag erleichtern, und sie werden ständig weiterentwickelt. Inzwischen sind die Smartphones schon kleine Computer mit Mobiltelefonfunktionen. Doch die "Alleskönner" bergen auch Risiken. Die Verbraucherzentrale Hessen rät deshalb, sich bei der Benutzung von Smartphones und Apps die Verträge und das Kleingedruckte genau anzusehen und vor allem sparsam mit seinen persönlichen Daten umzugehen. Werkseitige Sicherheitseinstellungen sollte man aus diesem Grund nicht unnötig verändern, Daten nach Möglichkeit verschlüsseln und nur wirklich gewünschte Apps aus sicheren Quellen nutzen.

Einen Überblick zu Smartphones und Apps finden interessierte Nutzer und Eltern im kostenlosen gleichnamigen Flyer, der ab sofort in allen Beratungsstellen der Verbraucherzentrale Hessen sowie unter www.verbraucher.de erhältlich ist.

Pressemitteilung 72/2011 (23 kb, pdf)

>> mehr zu Smartphone und Apps
Pressemitteilung
30. August 2011

E-Mail-Attacke auf Mastercard-Kunden

Verbraucherzentrale Hessen warnt vor neuer Phishing-Welle

Die Verbraucherzentrale Hessen warnt vor einer neuen Welle von Phishing E-Mails, die aktuell auf Mastercard-Kunden abzielt. Die Mails mit dem Betreff "Sperrung Ihrer Kreditkarte" sollen zur Eingabe von sensiblen Daten wie Kreditkartennummer, PIN oder anderen zum Karteneinsatz relevanten Sicherheitskriterien verleiten. Nur durch eine "Verifizierung" über einen gesondert angegebenen Link könne die Kreditkarte wieder frei geschaltet werden. Die Verbraucherzentrale Hessen rät dringend, die E-Mails zu löschen und keinesfalls auf den angegebenen Link zu klicken. Seriöse Finanzdienstleister fordern ihre Kunden niemals per E-Mail auf, geheime Daten im Internet einzugeben.

Pressemitteilung 67/2011 (23 kb, pdf)


Pressemitteilung
26. August 2011

Autogewinn - nur mit Vorkasse? Falsche Anwälte zocken ab

Verbraucherzentrale Hessen warnt vor weiterer Betrugswelle

Die Verbraucherzentrale Hessen warnt vor einer neuerlichen Welle dubioser Gewinnversprechen am Telefon. Zurzeit häufen sich Beschwerden von Verbrauchern, die von einer vorgeblichen Anwalts- oder Notariatskanzlei angerufen wurden und angeblich ein Auto gewonnen hätten. Vor der Übergabe, so die Anrufer, solle lediglich der Versicherungsbetrag, Transportkosten, Zoll- oder sonstige Verwaltungsgebühren via Bargeld-Transfer gezahlt werden.

Wer solche Anrufe erhält und in Vorleistung treten soll, kann sicher sein, dass es sich um einen dreisten Abzockversuch handelt. Verbraucher werden weder den Gewinn erhalten noch je ihr Geld wiedersehen. Die Verbraucherzentrale Hessen empfiehlt im Falle derartiger Gewinnmitteilungen, niemals kostenpflichtige Rufnummern zurück zu rufen, nie die eigene Bankverbindung preiszugeben und vor allem keinesfalls zu bezahlen.

Pressemitteilung 66/2011 (23 kb, pdf)


Pressemitteilung
18. August 2011

Abofallen im Internet: Die Deutsche Zentral Inkasso und das Geschäft mit der Angst

Verbraucherzentrale warnt vor neuer Mahnwelle

Das Inkassounternehmen "DOZ Deutsche Zentral Inkasso GmbH" ist in diesen Tagen wieder einmal besonders aktiv. Zahlreiche Verbraucher suchten mit Mahnungen, die das Berliner Unternehmen im Namen der Rodgauer IContent GmbH ("out-lets.de") bzw. der Premium Content GmbH ("my-downloads.de") verschickt, die Beratungsstellen der Verbraucherzentrale Hessen auf. Beigefügt ist dem Mahnschreiben ein einschüchternder Anhang, nämlich ein Urteil des Amtsgerichts Detmold, ein weiteres Urteil des Amtsgerichts Langen sowie ein Formblatt zum Abschluss einer Ratenzahlungsvereinbarung. Mit diesem sollen die Empfänger zur Anerkennung der Forderungen animiert werden.

An den bisherigen Empfehlungen der Verbraucherzentrale Hessen ändert die neue Masche freilich nichts. Verbrauchern, die nicht wissentlich im Internet einen kostenpflichtigen Vertrag abgeschlossen haben, rät die Verbraucherzentrale Hessen nach wie vor: Nicht zahlen, den vermeintlichen Vertragsschluss entschieden zurückweisen, stur bleiben und sich auch in der Folgezeit nicht einschüchtern lassen. Inzwischen hat sich auch der Bundesverband Deutscher Inkasso-Unternehmen e.V. von dem Berliner Inkassounternehmen distanziert.

Pressemitteilung 65/2011 (26 kb, pdf)


Pressemitteilung
30. Juni 2011

Ausgefragt, abgebucht, abgezockt - (be-)trügerische Gewinne

Vortrag der Verbraucherzentrale Hessen

Unerwünschte Anrufe, dubiose Vertragsbestätigungen, zweifelhafte Positionen auf der Telefonrechnung: Welche Tricks wenden Abzocker an? Wie reagiert man am Besten? Am Dienstag, den 5. Juli 2011 von 15 bis 17 Uhr informiert die Verbrau-cherzentrale Hessen e.V. in ihrem Beratungszentrum Frankfurt/Rhein-Main in der Großen Friedberger Straße 13-17 mit einem Vortrag zum Thema Gewinnmitteilungen und unberechtigte Abrechnungen. Eine Anmeldung ist nicht erforderlich. Kostenbeitrag pro Person 3 €.

Pressemitteilung 51/2011 (21 kb, pdf)


Pressemitteilung
29. Juni 2011

Wer online ist, hat keine Geheimnisse!

Datenschutz und Datensicherheit - Vortrag der Verbraucherzentrale Hessen

Name, Adresse, E-Mail-Adresse, Geburtstag, Religion, Beruf, Hobbys, Gewohnheiten - allzu schnell werden in der digitalen Welt Daten abgefragt, eingegeben und gespeichert.
Die Verbraucherzentrale Hessen bietet am Montag, den 4. Juli 2011 von 15 bis 17 Uhr in ihrem Beratungszentrum Frankfurt/Rhein-Main, Große Friedberger Straße 13-17 einen Vortrag über Datenschutz und Datensicherheit - vor allem in sozialen Netzwerken - an. Eine Anmeldung ist nicht erforderlich. Kostenbeitrag pro Person 3 €.

Pressemitteilung 50/2011 (21 kb, pdf)


Pressemitteilung
16. Mai 2011

Deutsche Telekommunikationszentrale zockt Verbraucher ab

Verbraucherzentrale Hessen warnt vor weiterer Betrugswelle

Zurzeit häufen sich Beschwerden von hessischen Verbrauchern, die von der Deutschen Telekommunikationszentrale aufgefordert werden, für die Registrierung ihres Telefonanschlusses 94,30 € binnen zehn Tagen auf ein Konto der Deutschen Skatbank zu überweisen. Tun sie dies nicht, so entfällt die Registergültigkeit der Rufnummer, behauptet die newConnect Zweigniederlassung der Deutschen Telekommunikationszentrale.
Da es sich dabei lediglich um einen dreisten Abzockversuch handelt, empfiehlt die Verbraucherzentrale Hessen Strafanzeige zu erstatten und keinesfalls zu bezahlen.

Pressemitteilung 44/2011 (22 kb, pdf)


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4. April 2011

Dreistes Abkassieren mit falschen Abmahnungen

Verbraucherzentrale Hessen warnt vor E-Mail-Mahnungen der "Kanzlei" Olaf Kaltbrenner

In diesen Tagen bekommen viele Verbraucher ungewöhnliche E-Mail-Post, in denen es um einen potentiellen Urheberrechtsverstoß bezüglich des illegalen Downloads von Musikstücken geht. Zur Vermeidung juristischer Schritte soll der Angeschriebene binnen fünf Tagen 100 Euro Schadensersatz zahlen. Gedroht wird mit einem bereits in die Wege geleiteten Strafverfahren bei der Staatsanwaltschaft Stuttgart und "anderen offiziellen Unannehmlichkeiten" wie Hausdurchsuchungen und Gerichtsterminen. An dieser sonderbaren E-Mail einer gewissen "Rechtsanwaltskanzlei Olaf Kaltbrenner", die angeblich im Auftrag der Sony Music Entertainment Deutschland GmbH auf den Weg gebracht wurde, scheint wirklich nichts zu stimmen. Sie kann getrost ignoriert und in den virtuellen Papierkorb verbannt werden - anders als berechtigte Abmahnungen, auf die Verbraucher unbedingt reagieren sollten.

Pressemitteilung 31/2011 (25 kb, pdf)


Pressemitteilung
16. März 2011

Anderer Name - gleiche Masche

Verbraucherzentrale Hessen warnt vor Telefonabzocke der "Bohemia Factoring"

In den letzten Wochen flatterten vielen Verbrauchern wieder dubiose Rechnungen über angeblich in Anspruch genommene Telefonsexdienstleistungen ins Haus. Absender der Briefe ist eine Firma namens "Bohemia Factoring S.R.O." mit Postfachadresse im hessischen Petersberg bei Fulda und Postanschrift im tschechischen Pilsen. Das fragwürdige Geschäftsmodell ist nicht neu. Die Verbraucherzentrale hat hier nur einen Rat: nicht zahlen, gegebenenfalls der Zahlungsaufforderung widersprechen und sich nicht von Mahnungen und Inkassoschreiben verunsichern lassen.

Pressemitteilung 24/2011 (24 kb, pdf)

>> mehr zum Thema "Unberechtigte Forderungen für angeblich in Anspruch genommene Telefonerotik-Dienstleistungen"
(Verbraucherinformation, Musterbrief zum Einspruch)


Pressemitteilung
4. März 2011

Vorsicht vor dubiosen Rechnungen

Verbraucherzentrale Hessen warnt vor neuer Spam-Welle

In den letzten Wochen haben viele Verbraucher ungewöhnliche Email-Post erhalten. Zwischen 39 und 96 Euro sollen für einen Zugang zu Seiten wie top-apps24.com, xXx Adult Ltd. oder moogu-dienst.com bezahlt werden. Überwiesen werden soll das Geld auf ein Konto bei der Wirecard Bank. Wofür man bezahlen soll, wie es zu einem Vertragsschluss gekommen sein soll - das verschweigen die Absender der Mails allerdings. Betroffenen kann man derzeit nur raten, sich nicht einschüchtern zu lassen und keinesfalls ungeprüft zu zahlen. Vieles spricht dafür, dass hier wieder einmal versucht wird, von arglosen Opfern Geld einzusammeln - für nichts.

Pressemitteilung 21/2011 (24 kb, pdf)

>> Musterbrief zur Abwehr von Forderungen (31 kb, Word-Dokument)


Pressemitteilung
7. Februar 2011

Bei Anruf Abo

Verbraucherzentrale Hessen fordert, Gesetzeslücken zu schließen

Schon seit mehreren Wochen häufen sich bei der Verbraucherzentrale Hessen die Beschwerden von Verbrauchern, die auf ihrer Telefonrechnung unter dem Punkt "Beträge anderer Anbieter" fragwürdige Positionen vorfinden. Besonders häufig von der "telo-max GmbH" aus Frankfurt am Main. Meist geht es um 9,90 €, die wöchentlich gezahlt werden sollen. Grund für die Forderungen sollen angeblich geschlossene Abonnement-Verträge mit so genannten Gewinnspieleintragungsdiensten sein - beispielsweise "www.win-finder.com", "windienst.net" oder "www.glücksfinder.net". Die Verbraucherzentrale fordert gesetzliche Nachbesserungen und rät Verbrauchern, sich gegen unberechtigte Forderungen zwielichtiger Gewinnspieleintragungsdienste zur Wehr zu setzen. Wie das geht, wird in der neuen Verbraucherinformation "Abgezockt von win-finder & Co." erläutert, die unter www.verbraucher.de in der Rubrik Telekommunikation, Internet zu finden ist. Hier können sich Geschädigte auch entsprechende Musterbriefe kostenfrei herunterladen.

Pressemitteilung 11/2011 (27 kb, pdf)

>> mehr zum Thema Abzocke mit Gewinnspieleintragungsdiensten


Pressemitteilung
2. Februar 2011

Groupon-Onlinedienste: Augen auf beim Rabatt-Gutscheinkauf im Internet

Verbraucherzentrale Hessen informiert über Sparmöglichkeiten und Stolpersteine bei der virtuellen Schnäppchenjagd

90 Prozent bei der Reisebuchung sparen? 70 Prozent beim nächsten Online-Schuhkauf? 50 Prozent im Restaurant? So genannte Groupon-Dienste sollen es möglich machen. Doch echte Schnäppchen sind keineswegs immer garantiert. Die Verbraucherzentrale Hessen hat die Internetseiten der Anbieter unter die Lupe genommen und dabei viele Tricksereien bei Preis- und Rabattangaben, undurchsichtige Vertragsbedingungen und teils erhebliche Lücken in punkto Datensicherheit festgestellt. Über Reize und Risiken der virtuellen Schnäppchenjagd informiert die neue Verbraucherinformation "Augen auf beim Gruppenkauf: Groupons - Rabattgutscheine im Internet", die unter www.verbraucher.de kostenlos heruntergeladen werden kann.

Pressemitteilung 9/2011 (27 kb, pdf)

>> mehr zum Thema Groupons auf www.verbraucher.de


Pressemitteilung
11. Januar 2011

Happy End per Mausklick?

Verbraucherzentrale Hessen und Verbraucherschutzministerium Hessen geben Tipps zu Online-Singlebörsen und Partnervermittlungen im Internet

Millionen Singles suchen in Deutschland auf Online-Plattformen nach der großen Liebe. Doch wer online auf Partnersuche geht, begegnet vielerlei Fallstricken und findet sich am Ende in der Kostenfalle wieder. Schnell wird aus dem kostenlosen Test einer Singlebörse ein langfristiges Abonnement. Mit Preisangaben, Datenschutz und Kündigungsrechten nehmen es viele Anbieter nicht allzu ernst. Die Verbraucherzentrale Hessen informiert in ihrer neuen Verbraucherinformation "Online-Singlebörsen und Partnervermittlungen" auf www.verbraucher.de und www.verbraucherfenster.de über Reize und Risiken der digitalen Partnersuche.

Pressemitteilung 2/2011 (25 kb, pdf)

>> mehr zum Thema Online-Singlebörsen auf www.verbraucher.de


Pressemitteilung
16. Dezember 2010

Verbotene Telefonwerbung endlich eindämmen

Verbraucherzentrale Hessen wiederholt Forderung nach wirksamerem Schutz

Dreiste Abzocke über illegale Telefonwerbung nimmt immer perfidere Formen an: Firmen, die unerlaubt an der Strippe für die Registrierung bei einem Gewinnspiel-Abo-Dienst werben, entlocken Kunden im Gespräch persönliche Daten und ziehen ihre vermeintlichen Forderungen nicht mehr nur übers Konto, sondern auch per Telefonrechnung ein. Dies ist nur ein Beispiel aus einer Flut von mehr als 80.000 Beschwerden, die die Verbraucherzentralen in den vergangenen neun Monaten bundesweit erfasst haben. Bereits im Juli 2010 stellte die Verbraucherzentrale Hessen erste Ergebnisse der Umfrage vor und forderte gemeinsam mit Mark Weinmeister, Staatssekretär im Hessischen Ministerium für Umwelt, Energie, Landwirtschaft und Verbraucherschutz einen wirksameren Schutz.

Pressemitteilung 114/2010 (23 kb, pdf)

Abschlussbericht zur Umfrage Unerlaubte Telefonwerbung (136 kb, pdf)


Pressemitteilung
22. November 2010

Betrüger geben sich als Verbraucherzentrale aus

Warnung der Verbraucherzentrale Hessen vor einer angeblichen "Verbraucherzentrale Frankfurt"

Zur Zeit häufen sich Beschwerden von Verbrauchern aus dem gesamten Bundesgebiet, die von angeblichen Mitarbeitern einer "Verbraucherzentrale Frankfurt" angerufen wurden. Die Anrufer geben vor, dass sie die Firma Maxikombi 24 verklagen wollen und versprechen Schadensersatzzahlungen bis zu 2.500 €. Dafür müssten aber die Kontodaten abgeglichen werden. Am Ende stellt sich dann heraus, dass vierteljährlich ein Betrag in Höhe von 39,90 € abgebucht werden soll.

Die Verbraucherzentrale Hessen warnt vor dieser dreisten Betrugsmasche, mit der offensichtlich das Konto leer geräumt werden soll. Keinesfalls sollten sensible Daten wie zum Beispiel die Bankverbindung am Telefon preisgegeben werden. Im vorliegenden Fall rät die Verbraucherzentrale Hessen zur Anzeige bei der Polizei.

Wer die Verbraucherzentrale bei ihrem Kampf gegen verbotene Anrufe, unlautere Werbung und Betrugsversuchen am Telefon unterstützen will, sollte sich an der Online-Umfrage auf www.verbraucher.de beteiligen, die noch bis zum 30.11.2010 läuft. Außerdem sollte jeder verbotene Werbeanrufe - auch und erst recht, wenn diese mit Betrugsversuchen verbunden sind - der Bundesnetzagentur und der Polizei mitteilen, damit auch diese gegen die Anrufer vorgehen können.

Pressemitteilung 105/2010 (28 kb, pdf)


Pressemitteilung
06. September 2010

Falsche GEZ will an Kontodaten

Verbraucherzentrale Hessen warnt vor neuer Betrugswelle

Zur Zeit häufen sich wieder Beschwerden von Verbrauchern, die von angeblichen Mitarbeitern der Gebühreneinzugszentrale (GEZ) angerufen wurden. Immer geht es darum, an die Bankdaten der Angerufenen zu gelangen. Die Verbraucherzentrale Hessen warnt vor dieser dreisten Masche, mit der offensichtlich das Konto geplündert werden soll. Niemals sollte die Bankverbindung am Telefon preisgegeben werden, warnen die Verbraucherschützer. Wer die Verbraucherzentrale bei ihrem Kampf gegen unerlaubte Werbung unterstützen will, kann sich an der Online-Umfrage auf www.verbraucher.de beteiligen. Außerdem sollten solche Werbeanrufe der Bundesnetzagentur mitgeteilt werden, damit auch diese gegen die Anrufer vorgehen kann.

Pressemitteilung 81/2010 (27 kb, pdf)


Pressemitteilung
18. August 2010

Anderer Name - gleiche Masche

Verbraucherzentrale Hessen warnt vor Telefonabzocke der Czech Media Factoring

Viele Verbraucher haben sich in den letzten Wochen wieder über dubiose Rechnungen und Mahnschreiben für angeblich in Anspruch genommene Telefonerotik-Dienstleistungen bei der Verbraucherzentrale Hessen beschwert. Absender ist eine Firma namens "Czech Media Factoring" mit Postfachadresse im hessischen Petersberg. Ähnlich lautende Briefe wurden in der Vergangenheit unter den Namen TRC Telemedia, MB Direct Phone Ltd., Roxborough Management Inc. und Pepper United S.R.O. versandt. Postfachadresse und Rechnungslayout blieben immer gleich. Die Verbraucherzentrale hat hier nur einen Rat: nicht zahlen, gegebenenfalls der Zahlungsaufforderung widersprechen und sich nicht von Mahnungen und Inkassoschreiben verunsichern lassen.

Pressemitteilung 75/2010 (24 kb, pdf)

>> mehr zum Thema "Unberechtigte Forderungen für angeblich in Anspruch genommene Telefonerotik-Dienstleistungen"
(Verbraucherinformation, Musterbrief zum Einspruch)


Pressemitteilung
27. Juli 2010

Vorsicht, wenn der „Verbraucherschutz“ anruft!

Warnung der Verbraucherzentrale Hessen vor neuer Betrugsmasche

Zur Zeit häufen sich Beschwerden von Verbrauchern, die von angeblichen Mitarbeitern der Verbraucherzentrale Hessen oder eines „Deutschen Verbraucherschutzes“ angerufen wurden. Immer geht es darum, dass Werbematerial zugesandt, eine Mitgliedschaft beim Anrufer begründet und Geld vom Bankkonto der Angerufenen abgebucht werden soll. Besonders perfide: die Anrufer geben offenbar vor, unter der Geschäftsadresse der Verbraucherzentrale Hessen in der Großen Friedberger Straße 13-17, 60313 Frankfurt ansässig zu sein. Die echte Verbraucherzentrale Hessen warnt vor dieser dreisten Betrugsmasche, mit der offensichtlich das Konto leer geräumt werden soll. Keinesfalls sollten sensible Daten wie zum Beispiel die Bankverbindung am Telefon preisgegeben werden. Im vorliegenden Fall rät die Verbraucherzentrale Hessen zur Anzeige bei der Polizei.

Wer die Verbraucherzentrale bei ihrem Kampf gegen verbotene und unlautere Werbung unterstützen will, sollte sich an der Online-Umfrage auf www.verbraucher.de beteiligen. Außerdem sollte jeder verbotene Werbeanrufe der Bundesnetzagentur mitteilen, damit auch diese gegen die Anrufer vorgehen kann.

Pressemitteilung 64/2010 (28 kb, pdf)


Pressemitteilung
14. Juli 2010

Verbotene Telefonwerbung:

Verbraucherzentrale Hessen und Verbraucherschutzstaatssekretär Mark Weinmeister fordern wirksameren Schutz

Jutta Gelbrich, Vorstand der Verbraucherzentrale Hessen und der hessische Verbraucherschutzstaatssekretär Mark Weinmeister haben Bundesverbraucherschutzministerin Ilse Aigner aufgefordert, sich für schärfere Regelungen im Kampf gegen unerlaubte Telefonwerbung einzusetzen. Die bisherigen gesetzlichen Vorschriften reichten nicht aus, um Verbraucher wirksam vor unerlaubter Telefonwerbung zu schützen und den Abschluss von ungewollten Verträgen zu verhindern, erklärten Gelbrich und Weinmeister am Mittwoch in Frankfurt.
Dort stellte die Verbraucherzentrale Hessen die Zwischenergebnisse einer von den Verbraucherzentralen bundesweit durchgeführten Umfrage vor. Mit der Verbraucherbefragung wird die Wirksamkeit der im August 2009 in Kraft getretenen Rechtsvorschriften zur Bekämpfung unerlaubter Telefonwerbung überprüft.

Pressemitteilung 59/2010 (32 kb, pdf)

Pressekonferenz am 14.7.2010 - Verbraucherpolitische Forderungen (34 kb, pdf)

Pressekonferenz am 14.7.2010 - Hintergrundinformationen (167 kb, pdf)

Pressekonferenz am 14.7.2010 - Beispielsfälle (15 kb, pdf)


Pressemitteilung
22. Juni 2010

Dreistes Abkassieren mit falschen Abmahnungen

Verbraucherzentrale Hessen warnt vor Email-Mahnungen der "Grevenreuth AG"

In den letzten Wochen haben viele Verbraucher ungewöhnliche Email-Post erhalten. Den Adressaten wird vorgeworfen, sie hätten illegal Musikstücke aus dem Netz heruntergeladen und damit einen Urheberrechtsverstoß begangen. Zur Vermeidung juristischer Schritte sollen die Empfänger der Mails binnen drei Tagen 50 Euro zahlen. Gedroht wird mit erheblichen Anwalts- und Gerichtskosten, Zwangsvollstreckungsmaßnahmen, Eintragung in Schuldnerverzeichnisse und dem Verlust der Kreditwürdigkeit. Sogar von einer hohen Geld- oder Gefängnisstrafe ist die Rede.
An dieser sonderbaren Email einer gewissen "Grevenreuth AG" aus Osnabrück scheint wirklich nichts zu stimmen. Sie kann getrost ignoriert und in den virtuellen Papierkorb verbannt werden.

Doch Vorsicht: Es gibt auch Abmahnungen wegen Urheberrecht, die sehr ernst zu nehmen sind. In diesen Fällen muss unverzüglich reagiert werden.

Pressemitteilung 51/2010 (22 kb, pdf)


Pressemitteilung
9. Juni 2010

Abkassiert mit vermeintlicher Sparvorwahl

Klage des vzbv gegen Neu-Isenburger Anbieter PM2 (01056) erfolgreich - Verbraucherzentrale Hessen berät betroffene Kunden

Mit so genannten Sparvorwahlen (Call by Call) kann man seine Telefonkosten mitunter erheblich senken. Doch mancher Anbieter ändert seine Tarife von heute auf morgen drastisch, ohne dies vorher anzukündigen. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hat gegen die Neu-Isenburger PM2 Telekommunication GmbH (01056) auf Unterlassung geklagt. Die Firma hatte vielen Verbrauchern ein Vielfaches des ihnen bekannten Preises in Rechnung gestellt.
Das Landgericht Darmstadt (Urteil vom 31.05.2010, Az.: 20 O 95/10) hat die Firma jetzt dazu verurteilt, es zu unterlassen, die Tarife für Call-by-Call-Leistungen ohne vorherige Benachrichtigung des Verbrauchers um mehr als das 10fache zu erhöhen. Die Verbraucherzentrale Hessen bietet Betroffenen dazu Beratung an.

Pressemitteilung 47/2010 (22 kb, pdf)


Pressemitteilung
27. April 2010

Vorsicht, wenn Frau Fröhlich anruft!

Warnung der Verbraucherzentrale Hessen: Dreiste Betrügerin segelt unter falscher Flagge

In den letzten Wochen berichteten Verbraucher der Verbraucherzentrale Hessen mehrfach von Anrufen einer Daniela Fröhlich. Frau Fröhlich behauptet von der Verbraucherberatung aus Frankfurt zu sein. Sie fragt gezielt nach Bankdaten, die sie abgleichen müsse. Die Verbraucherzentrale Hessen warnt vor dieser dreisten Betrugsmasche, mit der offensichtlich das Konto leer geräumt werden soll. Keinesfalls sollten sensible Daten wie zum Beispiel die Bankverbindung am Telefon preisgegeben werden. Im vorliegenden Fall rät die Verbraucherzentrale Hessen zur Anzeige bei der Polizei.
Wer die Verbraucherzentrale bei ihrem Kampf gegen verbotene und unlautere Werbung unterstützen will, sollte sich an der Online-Umfrage auf www.verbraucher.de
beteiligen. Außerdem sollte jeder verbotene Werbeanrufe der Bundesnetzagentur mitteilen, damit auch diese gegen die Anrufer vorgehen kann.

Pressemitteilung 32/2010 (28 kb, pdf)


Pressemitteilung
26. April 2010

Schlappe vor Gericht: Abofallen-Betreiber und Inkasso-Anwalt Olaf Tank müssen Kosten erstatten

Verbraucherzentrale Hessen stellt Musterbriefe ins Internet

Nach einem Urteil des Amtsgerichts Marburg vom 8. Februar 2010 (91 C 981/09 - 81) müssen die Content Services Ltd. als Betreiber des Internet-Portals "www.opendownload.de" und deren Inkassoanwalt Olaf Tank Kosten in Höhe von 46,41 Euro erstatten. Diese waren einem Verbraucher entstanden, der zur Abwehr einer unberechtigten Forderung für ein Internetabonnement einen eigenen Rechtsanwalt eingeschaltet hatte. Das Gericht sieht in der Aufmachung des Internetportals eine Verbrauchertäuschung.

Die Verbraucherzentrale rät Verbrauchern, die in vermeintliche Internet-Abofallen getappt sind: nicht zahlen, gegebenenfalls kurz und formlos den angeblich geschlossenen Vertrag bestreiten und sich auch von nachfolgenden Mahnungen und Rechtsanwaltsschreiben nicht einschüchtern lassen. Musterbriefe zur Abwehr unberechtigter Forderungen stehen auf der Internetseite der Verbraucherzentrale Hessen zur Verfügung.

Pressemitteilung 31/2010 (23 kb, pdf)

>> Musterbrief zur Abwehr einer unberechtigten Forderung für eine Internet-Dienstleistung, Variante 1: für volljährige Verbraucher

>> Musterbrief zur Abwehr einer unberechtigten Forderung für eine Internet-Dienstleistung, Variante 2: Forderung wird gegenüber einer/m Minderjährigen geltend gemacht


Pressemitteilung
18. März 2010

Kampf gegen eiskalte Telefonwerbung

Verbraucherzentrale Hessen startet Umfrageaktion

Obwohl am 4. August 2009 die gesetzlichen Vorschriften zur Bekämpfung unerlaubter Telefonwerbung verschärft wurden, erhalten die Verbraucherzentralen nach wie vor zahlreiche Mitteilungen, in denen Verbraucher sich über verbotene Telefonanrufe beklagen. Die Verbraucherzentralen wollen es nun genau wissen: Sie starten eine bundesweite Umfrageaktion und überprüfen die neuen Rechtsvorschriften auf ihre Wirksamkeit hin. Beschwerden über Verstöße gegen das Verbot belästigender Telefonwerbung - allgemein auch Cold Calling oder Kaltakquise genannt - können ab dem 22. März 2010 an die Verbraucherzentrale Hessen gemeldet werden. Hierfür steht auf der Internetseite www.verbraucher.de und in allen Beratungsstellen der Verbraucherzentrale Hessen ein Beschwerdeformular zur Verfügung.

Pressemitteilung 24/2010 (27 kb, pdf)

>> Zur Umfrage Unerlaubte Telefonwerbung <<


Pressemitteilung
4. März 2010

Rechtsanwalt Tank & Co. bitten wieder zur Kasse

Verbraucherzentrale Hessen warnt vor Internet-Kostenfalle www.top-of-software.de

Die Verbraucherzentrale Hessen warnt vor dem Internetangebot der Seite www.top-of-software.de. Wer auf der Suche nach kostenloser Software im Internet nicht aufpasst, landet rasch auf der Seite der Antassia GmbH mit Sitz in Mainz. Wer dort eine Anmeldemaske mit seinen persönlichen Daten ausfüllt, erhält wenig später eine Rechnung über 96 Euro, weil angeblich ein Abovertrag mit zweijähriger Laufzeit abgeschlossen wurde. Der Betrag für das erste Jahr soll innerhalb einer Woche überwiesen werden. Die Verbraucherzentrale Hessen rät: nicht zahlen und sich auch von nachfolgenden Mahnungen und Rechtsanwaltsschreiben nicht einschüchtern lassen.

Pressemitteilung 18/2010 (27 kb, pdf)


Pressemitteilung
10. Februar 2010

Telefonlockruf mit Autogewinn

Verbraucherzentrale Hessen warnt vor lästigen Gewinnversprechen des "Friedrich von Haber"

Geradezu bedrängt werden hessische Verbraucher derzeit per Telefon von einem gewissen "Friedrich von Haber", der als vermeintlicher Glücksbote auftritt. Den Angerufenen wird via Bandansage der Gewinn eines BMW Coupé oder Bargeld in Höhe von 30.000 Euro versprochen. Um den Gewinn abzurufen, sollen die vermeintlichen Gewinner bei einer 0900-Nummer anrufen. Wer das tut, erhält keinen Gewinn, sondern wird in einer Warteschleife am Telefon gehalten. Mit Gewinnversprechen soll Verbrauchern also das Geld aus der Tasche gezogen werden. Die Verbraucherzentrale Hessen rät daher dringend von dem teuren Anruf ab. Besser ist es, die Vorfälle der Bundesnetzagentur zu melden.

Pressemitteilung 13/2010 (27 kb, pdf)


Pressemitteilung
01. Februar 2010

Gepfefferte Rechnungen für angebliche Telefonsexdienste

Verbraucherzentrale Hessen warnt vor fragwürdigen Rechnungen

In den letzten Wochen flatterten vielen Verbrauchern wieder dubiose Rechnungen über angeblich in Anspruch genommene Telefonsexdienstleistungen ins Haus. Absender der Briefe ist eine Firma namens "Pepper United S.R.O." mit Postfachadresse im hessischen Petersberg bei Fulda. Das fragwürdige Geschäftsmodell ist nicht neu. Die Verbraucherzentrale hat hier nur einen Rat: nicht zahlen, gegebenenfalls der Zahlungsaufforderung widersprechen und sich nicht von Mahnungen und Inkassoschreiben verunsichern lassen.

Pressemitteilung 10/2010 (24 kb, pdf)


Pressemitteilung
14. Oktober 2009

Soziale Netzwerke - Reize und Risiken der schönen neuen virtuellen Internetwelt

Verbraucherzentrale Hessen informiert zu Risiken bei Facebook, MySpace, Lokalisten & Co.

Soziale Netzwerke erfreuen sich einer immer größer werdenden Beliebtheit. Die schöne virtuelle Internetwelt birgt aber auch viele neue Risiken. Denn bei der Freude am Austausch mit Online-Bekanntschaften bleibt oftmals der Schutz der eigenen Privatsphäre auf der Strecke.
Informationen zu Chancen und Risken sozialer Netzwerke bietet die neue kostenlose Verbraucherinformation "Soziale Netzwerke" der Verbraucherzentrale Hessen e.V., die ab sofort unter www.verbraucher.de zur Verfügung steht.

Pressemitteilung 93/2009 (22 kb, pdf)

>> zur Verbraucherinformation "Soziale Netzwerke" (51 kb, pdf)
Pressemitteilung
26. August 2009

"Strafgebühr" für die Nichtnutzung von Prepaid-Karten?

Verbraucherzentrale Hessen kritisiert verkappte Grundgebühr

Ab 1. September sollen Nutzer des Prepaid-Tarifes der Marke E-Plus eine "Strafgebühr" zahlen, wenn sie keinen Umsatz über ihr Handy generieren. Vorreiter bei der Einführung solcher Sonderentgelte sind Callmobile, Simply und Klarmobil. Die Verbraucherzentrale Hessen kritisiert, dass damit offenbar die Prepaid-Karten auf längere Sicht unattraktiv gemacht werden sollen. Sie empfiehlt betroffenen Verbrauchern, im Zweifel von ihrem Sonderkündigungsrecht Gebrauch zu machen.

Pressemitteilung 76/2009 (22 kb, pdf)
Pressemitteilung
01. Juli 2009

Roaming-Gebühren aus dem EU-Ausland billiger

Verbraucherzentrale Hessen informiert zur Telekommunikation

Seit dem 1. Juli 2009 dürfen Mobilfunkanbieter für im EU-Ausland getätigte Handy-Anrufe maximal 51,17 Cent pro Minute inklusive 19 Prozent Mehrwertsteuer berechnen. Für eingehende Anrufe gilt ein Höchstpreis von 22,61 Cent pro Minute inklusive Mehrwertsteuer. Für den Versand einer Kurznachricht (SMS) aus dem EU-Ausland dürfen Provider ab Juli 2009 maximal 13,09 Cent abrechnen. Bei Telefonaten mit dem Handy muss außerdem zukünftig bereits nach der ersten halben Minute sekundengenau abgerechnet werden.

Pressemitteilung 51/2009 (22 kb, pdf)
Pressemitteilung
10. November 2008

Mehr Frust als Lust mit "High Speed Internet"

Online-Umfrage der Verbraucherzentralen zeigt große Defizite - Jeder Fünfte wartet länger als einen Monat auf den Neuanschluss

Bei DSL-Anschlüssen lassen Service und Qualität der Telekommunikationsanbieter zu wünschen übrig. Zu diesem Ergebnis kommt eine aktuelle Online-Umfrage der Verbraucherzentralen. Beteiligt hatten sich fast 15.000 Verbraucher, von denen rund 13.500 bereits über einen Breitbandanschluss verfügten. "Anspruch und Versprechen der Anbieter sind oft meilenweit entfernt von der Realität der Umsetzung bei den Kunden", fasst Peter Lassek, Jurist bei der Verbraucherzentrale Hessen die bundesweite Umfrage zusammen.

Pressemitteilung 102/2008 (30 kb, pdf)       Ergebnisse der Online-Umfrage "Mit High Speed ins Internet – Lust oder Frust?" (158 kb, pdf)

                                                                                          Bericht, Zusammenfassung und Forderung (25 kb, pdf))
Pressemitteilung
20. November 2007

Der Gesetzgeber muss handeln

Unzählige Verbraucher werden im Internet abgezockt

Die Nutzung vermeintlicher Gratisangebote im Internet endet immer häufiger mit einer bösen Überraschung: Eine aktuelle Umfrage der Verbraucherzentralen unter Betroffenen hat ergeben, dass ahnungslose Surfer mit Forderungen von durchschnittlich 120,- € konfrontiert werden. In jedem vierten Fall hat es Jugendliche unter 18 Jahren erwischt.

Pressemitteilung 125/2007 (24 kb, pdf)       Abzocke im Internet - Die Ergebnisse der Online-Umfrage
Pressemitteilung
27. September 2007

Der Wolf im Schafspelz ruft an

Verbraucherzentrale Hessen warnt vor dubiosen Angeboten zum Eintrag in deutsche Werbesperrlisten

Die Verbraucherzentrale Hessen rät dringend davon ab, sich am Telefon als Kunde für Werbesperrlisten gewinnen zu lassen. Werbung am Telefon ist lästig und in den meisten Fällen unerwünscht. Die neueste Masche ist, dass ein ungebetener Anrufer entnervten Verbrauchern Schutz durch die Eintragung in deutsche Werbesperrlisten gegen Entgelt verspricht. Die Verbraucherzentralen fordern grundsätzlich, die Nichtigkeit von am Telefon abgeschlossenen Verträgen.

Pressemitteilung 103/2007 (25 kb, pdf)
Pressemitteilung
31. August 2007

Änderungen des Telekommunikationsgesetzes führt zu mehr Verbraucherschutz

Die Verbraucherzentrale Hessen informiert über Änderungen des Telekommunikationsgesetzes (TKG).

Am 01.09.2007 treten Verbraucher schützende Vorschriften in Kraft, die zu mehr Preistransparenz auf dem Telekommunikationsmarkt führen und den Rufnummernmissbrauch eindämmen sollen.

Pressemitteilung 92/2007 (28 kb, pdf)