Geld


Pressemitteilung
7. Dezember 2011

Pfändungsschutz ab dem 1.1.2012 nur noch über P-Konto möglich

Die Verbraucherzentrale Hessen hält ein kostenfreies Faltblatt bereit

Wer mit Kontopfändungen rechnen muss, kann sein Guthaben ab dem 1. Januar 2012 nur noch mit einem Pfändungsschutzkonto vor dem Zugriff der Gläubiger schützen. Betroffene sollten daher auf jeden Fall schnell handeln.

Informationen gibt das kostenfreie Faltblatt "Praxis des Pfändungsschutzkontos", welches in allen Beratungsstellen der Verbraucherzentrale Hessen erhältlich ist.

Pressemitteilung 97/2011 (23 kb, pdf)

Faltblatt "Praxis des Pfändungsschutzkontos" (2 MB, pdf)

>> mehr zum Pfändungsschutz-Konto


Pressemitteilung
29. November 2011

Finanzprodukte für Senioren

Aktionstag der Verbraucherzentrale Hessen in Frankfurt

Bei der großen Bandbreite von Finanzprodukten blicken viele ältere Anleger kaum noch durch. Banken und Finanzvertriebe werden bei der Suche nach der richtigen Strategie nicht immer als uneigennützige Hilfe empfunden.

Am Mittwoch, den 7. Dezember 2011 informiert die Verbraucherzentrale Hessen in ihrem Beratungszentrum Frankfurt/Rhein-Main in der Großen Friedberger Straße 13-17 Senioren und Rentner mit zwei Vorträgen. Eine Anmeldung zu dem jeweiligen Vortrag ist nicht erforderlich. Kostenbeitrag pro Person 3 €.

Pressemitteilung 94/2011 (23 kb, pdf)


Pressemitteilung
7. Oktober 2011

Verjährung zum 31.12.2011 bei unsicheren Geldanlageprodukten

Verbraucherzentrale Hessen bietet zusätzliche Beratungstermine an

Wer vor dem 1. Januar 2002 Geldanlageprodukte des sogenannten Grauen Kapitalmarktes erworben und infolge fehlender Hinweise über die Risiken sein Erspartes verloren hat, kann etwaige Schadensersatzansprüche nur noch bis zum 31.12.2011 geltend machen. Zum Grauen Kapitalmarkt zählen insbesondere Immobilien-, Schiffs-, Medien- und Solarenergiefonds, aber auch Immobilien, die zu Steuersparzwecken erworben wurden.

Verbrauchern, die prüfen wollen, ob sie Schadensersatzansprüche haben, bietet die Verbraucherzentrale Hessen ab sofort zusätzliche Beratungstermine in Frankfurt und Darmstadt an. Eine Terminvereinbarung über das hessenweite Servicetelefon ist erforderlich.

Pressemitteilung 77/2011 (23 kb, pdf)


Pressemitteilung
18. Juli 2011

Scoring: die heimliche Bewertung der Bonität

Verbraucherzentrale Hessen startet Erhebung zum Auskunftsrecht und rät: Eigenauskunft nutzen, gespeicherte Daten prüfen, Erfahrungen schildern

Die Verbraucherzentrale Hessen möchte mehr wissen zur Zuverlässigkeit der Daten bei Auskunfteien und startet im Rahmen einer Gemeinschaftsaktion mit anderen Verbraucherzentralen eine Erhebung zum Thema Scoring. Verbraucher können einmal im Jahr kostenlos eine Information darüber verlangen, welche persönlichen Daten Auskunfteien über sie gespeichert haben. Die Verbraucherzentrale Hessen fragt nun nach den Erfahrungen mit Auskunfteien. Sie ruft die Verbraucher auf, aktiv von ihrem kostenfreien Auskunftsrecht Gebrauch zu machen, sich über bestehende Einträge sowie über den zu ihrer Person gebildeten Score-Wert und sein Zustandekommen zu informieren.

Ausführliche Hintergrundinformationen, Musterbriefe sowie ein Online-Fragebogen stehen auf www.verbraucher.de zur Verfügung. Informatio-nen und Erhebungsbögen sind auch in den Beratungsstellen der Verbraucherzentrale Hessen erhältlich.

Pressemitteilung 55/2011 (23 kb, pdf)

>> Umfrage zum Thema Scoring


Pressemitteilung
8. April 2011

Was tun mit offenen Immobilienfonds?

Verbraucherzentrale Hessen und institut für finanzdienstleistungen informieren zu offenen Immobilienfonds

Die Verbraucherzentrale Hessen bietet in Zusammenarbeit mit dem institut für finanzdienstleistungen e. V. (iff) ein umfassendes Informationspaket zum Thema offene Immobilienfonds an. Betroffene Anleger können sich so über das Thema "Offene Immobilienfonds" sowie über den aktuellen Status der wichtigsten offenen Immobilienfonds informieren und erhalten Tipps zum eigenen Vorgehen.

Pressemitteilung 33/2011 (23 kb, pdf)


Pressemitteilung
1. April 2011

Teure Kredite durch unnötige Versicherungen

Verbraucherzentrale Hessen wertet Kreditzusagen aus

Seit Jahren kritisieren Verbraucherschützer die Preisangaben bei Verbraucherkrediten. Der Kreditnehmer kann häufig im Vorfeld die tatsächlichen Kosten nicht erkennen, geschweige denn die verschiedenen Angebote miteinander vergleichen. Seit dem 11. Juni 2010 soll das aufgrund der Verbraucherkreditrichtlinie besser sein. Die Verbraucherzentrale Hessen möchte überprüfen, ob die Neuregelungen ihren Zweck erfüllen und wertet die Kreditzusagen und -verträge, die Verbraucher bei ihrer Bank bekommen haben, aus.

Pressemitteilung 30/2011 (26 kb, pdf)

Verbraucherinformation: Verbraucherkredite mit Restschuldversicherungen (31 kb, pdf)

Fragebogen Verbraucherkredite mit Restschuldversicherungen (27 kb, pdf)


Pressemitteilung
8. März 2011

Sparkassenkonto kann mehr: auch Reisen und Tickets buchen

Verbraucherzentrale Hessen kritisiert die automatische Umstellung des Kontos

Ab Mai bietet die Frankfurter Sparkasse das Konto Komfort-Plus mit diversen Zusatzleistungen zum monatlichen Preis von 8,40 € an. Besonders ärgerlich ist, dass automatisch alle Komfort-Konten umgestellt werden, es sei denn, der Kontoinhaber widerspricht der Umstellung. Die Verbraucherzentrale Hessen rät allen Betroffenen genau zu prüfen, ob die zusätzlichen Leistungen tatsächlich benötigt werden und ob ihnen diese Leistungen den monatlichen Mehrpreis von 1,50 Euro wert sind. Wer das bisherige Komfort-Konto beibehalten möchte, muss der Umstellung bis zum 30. April 2011 widersprechen.

Pressemitteilung 23/2011 (23 kb, pdf)


Pressemitteilung
4. Februar 2011

Vergabe von TAN für Online-Banking soll sicherer werden

Verbraucherzentrale Hessen fragt, warum die Kunden die Kosten dafür tragen sollen

Online-Banking ist bequem. Eine zunehmende Zahl von Bankkunden nutzt diese Möglichkeit, die zudem meist kostengünstiger ist. Da der Kunde alles selbst macht, spart auch die Bank Kosten ein. Für den einzelnen Auftrag (Transaktion) werden sogenannte TAN benötigt. Dieses System wird als unsicher kritisiert, da die TAN im Netz abgefangen werden können. Auch die Einführung der iTAN führte nur zu einer geringfügigen Verbesserung. Die ersten Banken und Sparkassen bieten nun endlich die weitaus sichereren m-TAN-Verfahren oder chip-TAN-Verfahren an. Die Postbank wird ab nächster Woche Neukunden die herkömmlichen Verfahren nicht mehr anbieten. Ab Mitte April will die Postbank dann komplett auf die neuen Verfahren umstellen.
Doch die Kosten sollen die Verbraucher tragen! Für die Sicherheit der angebotenen Systeme sind aber ausschließlich die Banken verantwortlich. Warum sollen, so fragt deshalb die Verbraucherzentrale Hessen, die Kunden nun an den Kosten beteiligt werden?

Pressemitteilung 10/2011 (23 kb, pdf)


Pressemitteilung
12. Januar 2011

Kosten für das Abheben an Geldautomaten

Verbraucherzentrale Hessen begrüßt, dass endlich Transparenz entstehen und die Preise sinken sollen

Wer Bargeld am Geldausgabeautomaten abhebt, erfuhr oft erst durch seinen Kontoauszug, was ihn das gekostet hat. Bei der Nutzung eines Automaten einer fremden Bank kann das richtig teuer werden. Das wird ab 15. Januar 2011 laut Empfehlung des Zentralen Kreditausschusses anders: Vor der Auszahlung wird an Geldautomaten deutlich sichtbar angezeigt werden, wie viel die Bank oder Sparkasse für die Auszahlung berechnet. Damit wird endlich eine Selbstverständlichkeit umgesetzt, nämlich dass man vor der Nutzung erfährt, was es kostet.
Spannend bleibt, ob sich die Banken und Sparkassen an diese und weitere Empfehlungen halten. Wenn ja, dann könnten zukünftig die Kosten für die Bargeldversorgung tatsächlich transparenter und günstiger werden.

Pressemitteilung 3/2011 (21 kb, pdf)


Pressemitteilung
11. November 2010

Unberechtigte Abbuchungen vom Konto - was tun?

Vortrag der Verbraucherzentrale Hessen in Frankfurt

Unberechtigte Abbuchungen vom Girokonto - was kann man tun?
Wie beugt man vor?
Hat sich durch die EU-Zahlungsdiensterichtlinie etwas geändert?
Mit einem Vortrag vermittelt die Verbraucherzentrale Hessen Interessierten "Basiswissen zum Lastschriftverfahren". Der Vortrag findet am Mittwoch, den 17. November, von 16 bis 17 Uhr im Beratungszentrum Frankfurt/Rhein-Main, Große Friedberger Straße 13-17, statt. Eine Anmeldung ist nicht erforderlich. Kostenbeitrag pro Person 3 €.

Pressemitteilung 102/2010 (21 kb, pdf)


Pressemitteilung
19. Oktober 2010

Das 1 x 1 der privaten Altersvorsorge

Vortrag der Verbraucherzentrale Hessen in Frankfurt

Bei der großen Bandbreite von Finanzprodukten blicken viele Anleger kaum noch durch. Banken und Finanzvertriebe werden bei der Suche nach der richtigen Altersvorsorgestrategie nicht immer als uneigennützige Hilfe empfunden. Am Dienstag, den 26. Oktober 2010 von 16 bis 18 Uhr informiert die Verbraucherzentrale Hessen in ihrem Beratungszentrum Frankfurt/Rhein-Main in der Großen Friedberger Straße 13-17 mit einem Vortrag zum Thema "Private Altersvorsorge". Eine Anmeldung zu dem Vortrag ist nicht erforderlich. Kostenbeitrag pro Person 3 €.

Pressemitteilung 95/2010 (23 kb, pdf)


Pressemitteilung
26. Juli 2010

Anspruch auf ein Pfändungsschutz-Konto

Umfrageaktion der Verbraucherzentrale Hessen zum neuen P-Konto

Seit Juli dieses Jahres haben Verbraucher einen Anspruch darauf, ihr bestehendes Girokonto in ein Pfändungsschutzkonto, das so genannte P-Konto, umzuwandeln. Doch wie setzen die Banken und Sparkassen diesen gesetzlichen Anspruch um? Ab sofort können Verbraucher in einem Fragebogen auf der Internetseite der Verbraucherzentrale Hessen www.verbraucher.de ihre Erfahrungen mit dem P-Konto schildern. Der Fragebogen ist auch in allen Beratungsstellen erhältlich. Die Auswertung erfolgt anonym.

Pressemitteilung 63/2010 (22 kb, pdf)

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Pressemitteilung
20. Juli 2010

Aktionstage der Verbraucherzentrale Hessen zum neuen Pfändungsschutz-Konto

Mit einer Telefonaktion am Dienstag, den 27.07.2010 und einem Aktionstag am Donnerstag, den 29.07.2010 in ihrem Beratungszentrum in Frankfurt informiert die Verbraucherzentrale Hessen jeweils in der Zeit von 9 bis 16 Uhr umfassend zum neuen P-Konto. Seit Juli dieses Jahres haben Verbraucher einen Anspruch darauf, ihr bestehendes Girokonto in ein Pfändungsschutzkonto, das so genannte P-Konto umzuwandeln. Im Falle einer Kontopfändung kann der Kontoinhaber damit über einen monatlichen Grundfreibetrag in Höhe von 985,15 € frei verfügen. Doch nicht in jedem Fall ist die Umwandlung des Girokontos in ein P-Konto sinnvoll.

Pressemitteilung 62/2010 (22 kb, pdf)

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Pressemitteilung
26. November 2009

Spätes Angebot der Frankfurter Sparkasse für Lehmann-Opfer

Verbraucherzentrale rät, vor Annahme Angebot individuell prüfen zu lassen

Die Frankfurter Sparkasse bietet seit heute ihren Kunden, die bei ihr Zertifikate von Lehman Brothers gekauft haben, den Rückkauf dieser Papiere zu 50 Prozent des Nominalwertes an. Geschädigte Sparkassenkunden müssen sich aber bis zum 22. Dezember entscheiden. Die Verbraucherzentrale Hessen begrüßt es, dass hier endlich ein Angebot auf dem Tisch liegt, bemängelt aber den erheblichen Zeitdruck durch die enge Fristsetzung. Die Verbraucherzentrale bietet für Lehmann-Opfer zusätzliche Beratungstermine im Dezember an. Ab Mittwoch nächster Woche wird es dazu eine kostenlose Verbraucherinfo auf www.verbraucher.de geben. Damit können Sparkassenkunden eine erste Prüfung durchführen, ob sie gegebenenfalls höhere Entschädigungsansprüche geltend machen könnten und sich deshalb unbedingt unabhängig beraten lassen sollten.

Pressemitteilung 111/2009 (23 kb, pdf)

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Pressemitteilung
23. November 2009

Lehman-Geschädigten droht Verjährung

Verbraucherzentrale Hessen bietet zusätzliche Beratungstermine an

Die Verbraucherzentrale Hessen e.V. weist alle Lehman-Geschädigten darauf hin, dass ihre Schadensersatzansprüche ab Januar 2010 verjähren können. Die Verjährung tritt grundsätzlich nach drei Jahren ab Erwerb der Wertpapier-Anlage ein und droht allen Anlegern, die beispielsweise zum 15.01.2007 bei der Frankfurter Sparkasse Lehman-Zertifikate gekauft haben. Die Frankfurter Sparkasse hatte zu diesem Tag ihre erste große Verkaufsoffensive im Jahre 2007 gestartet. Die Dresdner Bank folgte im Februar 2007, so dass auch diesen Anlegern im Februar 2010 die Verjährung droht.

Wegen der Dringlichkeit bietet die Verbraucherzentrale Hessen in ihrem Beratungszentrum Frankfurt hierfür zusätzliche Beratungstermine im Dezember 2009 und Januar 2010 an. Die Kosten betragen 40 € für jede halbe Stunde. Terminvereinbarungen unter der hessenweiten Servicenummer der Verbraucherzentrale sind erforderlich.

Pressemitteilung 108/2009 (23 kb, pdf)
Pressemitteilung
28. Oktober 2009

Neue Spielregeln für Finanzberatung überfällig

Verbraucherzentrale Hessen zum Weltspartag

Von der Weltvereinigung der Sparkassen vor 85 Jahren ins Leben gerufen, ist der Weltspartag am 30. Oktober ein Tag, der dem Sparen und der Geldanlage gewidmet sein soll. Aufgrund der Schlagzeilen um Falschberatung zu Lehman-Zertifikaten erinnert er zugleich an massive Probleme in der Finanzberatung, die bis heute ungelöst sind. Einer Umfrage der Verbraucherzentralen zu Folge begegnen Sparer den Empfehlungen ihrer Finanzberater recht skeptisch bezüglich der Interessen- und Risikoabwägung. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) und die Verbraucherzentralen fordern den Gesetzgeber daher dazu auf, die Finanzberatung und insbesondere die Beratung zur privaten Altersvorsorge neuen Spielregeln zu unterwerfen.

Pressemitteilung 96/2009 (28 kb, pdf)
Pressemitteilung
16. Juli 2009

„Nicht locker lassen“ –

rät die Verbraucherzentrale Hessen Lehman-Geschädigten

Die Verbraucherzentrale Hessen sieht sich durch das Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) vom 14.07.2009 sowie durch die Urteile des Landgerichtes (LG) Hamburg vom 23.06.2009 und 01.07.2009 in ihrer seit Oktober 2008 ungebrochen andauernden Beratungs- und Vermittlungstätigkeit zugunsten der Lehman-Geschädigten auf der ganzen Linie bestätigt. Die Verbraucherzentrale Hessen rät den Betroffenen dringend, ihre Ansprüche einzufordern und nicht durch Untätigkeit auf diese zu verzichten. Die Verbraucherzentrale Hessen bietet weiterhin individuelle Rechtsberatung für Lehman-Geschädigte der Frankfurter Sparkasse, der Citibank und der Dresdner Bank an. Terminvereinbarung über das hessenweite Servicetelefon 0180 5 972010 (0,14 € pro Minute aus dem Festnetz der Deutschen Telekom AG – andere (Mobilfunk-) Netzbetreiber können zusätzliche Kosten berechnen).

Pressemitteilung 59/2009 (22 kb, pdf)
Pressemitteilung
30. Juni 2009

Verbraucherzentrale Hessen informiert:

Gesetzliche Einlagensicherung in Deutschland wird ab dem 1. Juli 2009 erhöht

Sparen soll in Deutschland künftig etwas sicherer werden. Die Verbraucherzentrale Hessen weist darauf hin, dass ab dem 1. Juli 2009 die gesetzlich Einlagensicherung in Deutschland auf 50.000 Euro pro Person und Geldinstitut erhöht wird. Bislang sind lediglich bis zu 20.000 Euro und maximal 90 Prozent der Einlagen von Sparern geschützt. Ab dem Jahre 2011 soll die Haftungsgrenze sogar auf 100.000 Euro erhöht werden.

Pressemitteilung 50/2009 (23 kb, pdf)
Pressemitteilung
04. Juni 2009

Lehman-Geschädigte aufpassen!

Verbraucherzentrale Hessen rät, das Angebot der Citibank rechtlich überprüfen zu lassen

Die Verbraucherzentrale Hessen begrüßt, dass die Citibank ihre Verweigerungshaltung gegenüber Lehman-Geschädigten aufgibt – insbesondere, weil andere Geldinstitute, wie zum Beispiel die Dresdner Bank und die Commerzbank die Ansprüche der Lehman-Geschädigten weiterhin nicht akzeptieren.

Die Verbraucherzentrale Hessen bietet weiterhin individuelle Rechtsberatung für Lehman-Geschädigte an. Verbraucher, die bereits Kontakt mit der Verbraucherzentrale Hessen aufgenommen hatten, sollten sich hinsichtlich des Kulanzangebotes der Citibank erneut beraten lassen.

Pressemitteilung 36/2009 (23 kb, pdf)
Pressemitteilung
29. Januar 2009

Hoffnung für Lehman-Geschädigte?

Verbraucherzentrale Hessen sieht erste positive Reaktion bei der Frankfurter Sparkasse

Die Frankfurter Sparkasse wird sich möglicherweise außergerichtlich mit Lehman-Geschädigten einigen. Betroffene Anleger, die von der Verbraucherzentrale Hessen unterstützt wurden, hoffen auf eine mögliche außergerichtliche Einigung.

Die Verbraucherzentrale vermutet, dass andere Anleger resigniert haben und gegen eine Falschberatung nicht mehr vorgehen. Sie bietet für betroffene Anleger in Frankfurt und Darmstadt juristische Beratung an.

Pressemitteilung 8/2009 (27 kb, pdf)
Pressemitteilung
08. April 2008

Abgeltungssteuer: Neue Angebote der Anbieter nicht immer transparent

Die Verbraucherzentrale Hessen informiert und berät

Am 1.1.2009 tritt die neue Abgeltungssteuer in Kraft. Dies hat zur Folge, dass Zinserträge, Dividenden und Kursgewinne dann steuerpflichtig werden. Doch schon jetzt wissen findige Anbieter von Altersvorsorgeprodukten die Einführung der Abgeltungssteuer für sich zu nutzen. Banken und Versicherungen sprechen Verbraucher am Telefon, bei Hausbesuchen und in ihren Filialen vermehrt an. Doch nicht jedes Steuersparmodell eignet sich für die Altersvorsorge. Die Verbraucherzentrale informiert und schafft Transparenz zu den Altersvorsorgeprodukten.

Pressemitteilung 28/2008 (27 kb, pdf)
Pressemitteilung
06. September 2007

Umschuldungsangebote - Chance oder weitere Schuldenfalle?

Die Verbraucherzentrale Hessen warnt vor unseriösen Kreditangeboten

Derzeit sind in Deutschland ca. 3-4 Millionen Haushalte verschuldet, Tendenz steigend. Viele Betroffene glauben, eine Umschuldung sei die Lösung für ihre Probleme. Lehnen Banken und Sparkassen einen neuen Kreditantrag ab, greifen die Verschuldeten nach jedem Strohhalm. Mit Anzeigen wie "Kredit trotz Schufaeintrag" oder "Die schnelle Lösung für Ihren finanziellen Engpass" werden verschuldete Verbraucher von so genannten Kreditvermittlern geködert. Nehmen Verbraucher diese "Dienste" in Anspruch, kommt sie dass meist teuer zu stehen. Statt eines Kredites stehen sie plötzlich mit zusätzlichen Kosten, neu abgeschlossenen Versicherungen oder Bausparverträgen da. Die Verbraucherzentrale Hessen warnt nachdrücklich davor, dubiose Angebote wahrzunehmen.

Pressemitteilung 95/2007 (27 kb, pdf)
Pressemitteilung
29. Juni 2007

Anleger müssen um ihr Erspartes bangen!

Die Verbraucherzentrale Hessen informiert über securenta AG und die Göttinger Gruppe

Die seit mehr als 10 Jahren auf dem nicht staatlich kontrollierten sogenannten "Grauen Kapitalmarkt" agierende Firmengruppen Göttinger Gruppe sowie securenta AG sind seit vergangener Woche zahlungsunfähig. Beide Unternehmen waren aktiv im Bereich der privaten Altersvorsorge. Verbraucher, die Policen dieser Unternehmen besitzen, sollten ihre Verträge prüfen und die Einzahlungen stoppen. Die Verbraucherzentrale Hessen bietet Unterstützung und gibt Tipps bei der Prüfung der Verträge.

Pressemitteilung 70/2007 (27 kb, pdf)
Pressemitteilung
08. Januar 2007

"Erste Hilfe" für Schuldner: 01805 - 972011

Der neue hessenweite Telefonservice der Verbraucherzentrale Hessen

Die Zahl der überschuldeten Haushalte steigt stetig an. Da die öffentliche Förderung für Schuldnerberatungsstellen seit Jahren rückläufig ist, führt dies bei vielen Einrichtungen zu langen Wartezeiten. Dabei müssen Schuldner frühzeitig Informationen darüber erhalten, wie sie drohenden Zwangsmaßnahmen wie Lohn- und Kontopfändungen oder der Zwangsversteigerung ihres Eigenheims vorbeugen können. Hier will die Verbraucherzentrale Hessen "erste Hilfe" leisten - vor allem auch damit Schuldner in solchen Zwangssituationen nicht an unseriöse gewerbliche Schuldenregulierer geraten.

Pressemitteilung 5/2007 (14 kb, pdf)
Pressemitteilung
24. Oktober 2006

Neues BGH-Urteil kann Kreditnehmern viel Geld sparen

Die Verbraucherzentrale Hessen überprüft Kreditverträge

Mit einem am 09. Mai 2006 ergangenen Urteil hat der Bundesgerichtshof (BGH) klargestellt, dass Verbraucher nur insgesamt 4% Zinsen für einen Kredit zahlen müssen, wenn das Kreditinstitut die Gesamtkosten des Kredits nicht in vollem Umfang bis zur endgültigen Rückzahlung im Kreditvertrag angegeben hat. Interessant wird dies insbesondere dann, wenn der Kreditvertrag zur Finanzierung von Beteiligungen an Immobilienfonds oder Gesellschaften sowie zur Finanzierung von Altersvorsorgemodellen dient. In Einzelfällen gilt dieses Urteil auch bei Krediten zur Finanzierung von Häusern oder Eigentumswohnungen bzw. Anteilen hieran. Die Verbraucherzentrale Hessen bietet allen Verbrauchern eine Überprüfung ihrer Kreditverträge an.

Pressemitteilung 125/2006 (16 kb, pdf)