Einlagensicherung
Die wirtschaftliche Schieflage einzelner Banken und die Zunahme von Angeboten ausländischer Banken am hiesigen Markt werfen die
Frage der Einlagensicherung auf.
Viele Verbraucher sind verunsichert und fragen bei der Verbraucherzentrale Hessen nach, was genau und in welchem Umfang abgesichert ist.
Der Mindestschutz von Einlagen ist gesetzlich vorgeschrieben: In Deutschland sind 100.000 Euro gesetzlich abgesichert. Die gesetzliche Einlagensicherung besteht für die privaten Banken und Bausparkassen, für die Genossenschaftsbanken und für öffentliche Banken und Sparkassen. Sparkassen, Landesbanken. Landesbausparkassen und Genossenschaftsbanken sind befreit, solange sie durch ihre Verbände einer Einrichtung angehören, welche die Liquidität und die Solvenz dieser Institute (Institutssicherung) absichert.
Viele deutsche Banken haben zusätzliche "Sicherungsvereinbarungen", die über die gesetzlichen Regelungen hinausgehen. Sehr viele Banken sind freiwillig dem Einlagensicherungsfonds des Bankenverbandes angeschlossen. Es ist also immer pro Institut zu prüfen, wie hoch die Sicherung ist.
Der Anleger muss außerdem prüfen, ob seine Geldanlage tatsächlich eine Einlage ist. Zertifikate oder Anleihen der eigenen oder einer Fremd-Bank sind keine Einlagen und genießen diesen Schutz deshalb nicht.
Weitere Fragen zum Thema "Altersvorsorge" beantwortet die Verbraucherzentrale Hessen immer donnerstags von 10 bis 14 Uhr unter 0900 1 972011 (1,75 pro Minute aus dem deutschen Festnetzen - Mobilfunkpreise können abweichen; das Beratungsentgelt ist bereits in den Telefongebühren enthalten).
Stand: 30. April 2011