Das Pfändungsschutzkonto
Kontopfändung und mögliche Schuldnerschutzmaßnahmen
Immer häufiger versuchen Gläubiger im Wege einer Kontopfändung an ihr Geld zu kommen. Für die Kontoinhaber hat das zur Folge, dass sie nicht mehr oder nur noch sehr eingeschränkt über ihr Konto verfügen können.
Wer Schulden hat, kann sich jetzt besser vor Kontopfändungen schützen. Seit 01.07.2010 kann jeder sein Girokonto in ein Pfändungsschutzkonto - auch P-Konto genannt - umwandeln lassen. Doch das sollte gut überlegt werden. Neben vielen Vorteilen bringt das P-Konto auch Nachteile mit sich.
Faltblatt "Praxis des Pfändungsschutzkontos" (2 MB, pdf)
Verbraucherinformation "Pfändungsschutz-Konto (P-Konto)" (29 kb, pdf)
Häufig gestellte Fragen zum Pfändungsschutz-Konto (P-Konto) (42 kb, pdf)