Für bestimmte Milcherzeugnisse - Vollmilch und H-Milch, Milchmischgetränke und Naturjoghurt - zahlt die Europäische Union in ihren Mitgliedsstaaten einen Zuschuss, der die Milch für Kinder und Jugendliche verbilligt. Auch das Land Hessen beteiligt sich an der Förderung. Die Unterstützung soll einen Beitrag zur gesunden Ernährung von Kindern und Jugendlichen leisten. Schulmilch anbieten können Kindergärten und Schulen inklusive Berufsschulen. Schulmilchberechtigt sind Kinder und Schüler bis zu einem Alter von 27 Jahren.
Das Optimum – frische, regionale (Öko)Vollmilch in Mehrwegflaschen – ist nur für wenige Schulkioske machbar. Kompromisse wie H-Milch oder Einwegverpackungen müssen ggf. in Kauf genommen werden.
Tipps für die Beantragung der Beihilfe, die Suche nach geeigneten Lieferanten, die Organisation in der Schule und zulässige Höchstverkaufspreise finden Sie auf folgenden Internet-Seiten:
Landesvereinigung für Milch und Milcherzeugnisse in Hessen e.V.
Lochmühlenweg 3, 61381 Friedrichsdorf
Tel.: 06172 / 7106-291, Fax: 06172 / 7106-296
E-Mail: lv-milch@agrinet.de
Internet: www.agrinet.de/lv-milch (Rubrik: Schulmilch)
Regierungspräsidium Gießen
Landgraf-Philipp-Platz 1 – 7, 35390 Gießen
Tel.: 0641 / 303 0 Fax: 0641 / 303 21 97.
E-Mail: rp-giessen@rpgi.hessen.de