Zusatzbeiträge der Krankenkassen - Kasse wechseln oder standhalten?
Anfang 2010 haben etliche Krankenversicherungen "kassenindividuelle Zusatzbeiträge" angekündigt, die sie teilweise sogar rückwirkend von den Versicherten erheben. Der Grund dafür ist, dass diese Kassen mit dem einheitlichen Beitragssatz, den seit 2009 der Gesetzgeber festlegt, nicht auskommen. Für viele Versicherte stellt sich daher die Frage: Sollen sie den Zusatzbeitrag zahlen oder kündigen und zu einer anderen Kasse wechseln?
Es besteht für Versicherte ein Sonderkündigungsrecht bei Beitragserhöhungen. Dieses muss spätestens bis zur erstmaligen Fälligkeit der Beitragserhöhung bzw. des Zusatzbeitrages ausgeübt werden. Nach der Kündigung muss der Zusatzbeitrag auch nicht rückwirkend oder für die restliche Verweildauer bis zum Kündigungstermin bezahlt werden.
Wichtig ist dennoch, vor der Kündigung sorgfältig Vor- und Nachteile eines Wechsels der Krankenkasse abzuwägen.
Verbraucherinformation "Zusatzbeiträge der Krankenkassen"
(28 kb, pdf)