Der Gesundheitsfonds in der gesetzlichen Krankenkasse

Was kommt ab dem 01. Januar 2009 auf uns zu?


Mit der Einführung des so genannten "Gesundheitsfonds" wird die Finanzierung der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) ab dem 01.01.2009 neu organisiert. Bislang hatte jede Krankenkasse die Möglichkeit, ihren Beitragssatz selbst festzulegen. Künftig schreibt die Bundesregierung einen einheitlichen Beitragssatz für die über 200 gesetzlichen Krankenkassen vor. Ab Januar 2009 zahlen alle gesetzlich Versicherten aus diesem Grund den gleichen prozentualen Beitrag für ihre Krankenversicherung. Wie bisher zahlen die Versicherten 0,9 Prozent allein. Vom Rest trägt der Arbeitgeber die Hälfte. Das Geld fließt dann in eine zentrale Geldsammelstelle, den Gesundheitsfonds. Aus diesem Topf bekommen die gesetzlichen Krankenkassen für jeden ihrer Versicherten eine feste einheitliche Pauschale zugewiesen.

Der Gesundheitsfonds in der gesetzlichen Krankenkasse ( 47 kb, pdf)