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Selbstbestimmt entscheiden

Vortrag zu Vorsorgeverfügungen und digitalem Nachlass
16.00 Uhr
- 17.30 Uhr
Gießen
Veranstaltungsort:
Beratungsstelle Gießen,
Südanlage
4,35390 Gießen

Vortrag zu den Themen Vorsorgeverfügungen und digitaler Nachlass

Wer infolge Krankheit oder Unfall seine finanziellen und rechtlichen Angelegenheiten nicht mehr selbst regeln kann, benötigt einen Menschen, der sich darum kümmert. Grundsätzlich bestimmt das Betreuungsgericht, wer für eine nicht entscheidungsfähige Person die gesetzliche Vertretung übernimmt. Wer hierzu konkrete Vorstellungen hat, kann in einer Betreuungsverfügung festlegen, wen das Gericht auswählen soll.

Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht

Die Patientenverfügung kann mit einem Brief an den Arzt verglichen werden. Wer seiner Patientenverfügung eine Stimme geben möchte, kann eine Vertrauensperson mit einer Vorsorgevollmacht ausstatten. Gleichzeitig lassen sich damit bei Bedarf Vorkehrungen für die Vertretung in rechtlichen und finanziellen Angelegenheiten treffen.  Eine gerichtlich angeordnete Betreuung kann so vermieden werden.

Digitaler Nachlass

Immer mehr Menschen wickeln ihre Bankgeschäfte und andere Verträge online ab oder nutzen E-Mail- und Messenger-Dienste. Viele wichtige Vertragsdaten oder Informationen sind deshalb nur noch virtuell vorhanden. Bevollmächtigte und Erben haben oft keine Kenntnis von den Online-Accounts und den dazu gehörigen Passwörtern. Zusätzliche Vorsorge- und Nachlassreglungen werden daher immer wichtiger, damit Bevollmächtigte und Erben bei Bedarf schnell handeln können.

In ihrem Vortrag geht Silke Möhring, Juristin bei der Verbraucherzentrale Hessen, darauf ein, was im Einzelnen zu beachten ist und wo Stolpersteine liegen können. 
Die Teilnahme ist nach Anmeldung kostenlos. Anmeldung bis Montag, den 08. Juli 2024 über (0641) 76234 oder giessen@verbraucherzentrale-hessen.de.

Beratungstermine am selben Tag

Ebenfalls am 10. Juli 2024 besteht die Möglichkeit, bei der Expertin der Verbraucherzentrale Hessen kostenpflichtige Beratungstermine zu den Themen Gesundheit, Krankenversicherung, Pflege, Patientenrechte wahrzunehmen. Eine vorherige Terminvereinbarung ist erforderlich: (0641) 76234 oder giessen@verbraucherzentrale-hessen.de.