Energiepreise, Energiemarkt
Pressemitteilung
22. Dezember 2011
Augen auf beim Anbieterwechsel
Verbraucherzentrale Hessen schnürt Informationspaket und berät zum sicheren Wechsel des Energieversorgers
Stromkunden können wechseln, wenn ihr Anbieter die Preise erhöht. Auch im Jahr 2012 ist damit zu rechnen, dass die Welle der Strompreiserhöhungen nicht verebbt. Der Wechsel ist im Prinzip recht einfach und soll ab 1. April 2012 schneller abgewickelt werden. Das Energiewirtschaftsgesetz sieht vor, dass der Wechsel dann maximal drei Wochen, nachdem der neue Anbieter seinen Kunden beim Netzanbieter angemeldet hat, vollständig durchgeführt sein muss.
Unklarheiten über die Transparenz der Preise und Berichte über Unternehmen mit zweifelhaftem Geschäftsgebaren, Verzögerungen beim Anbieterwechsel sorgen jedoch vielerorts für Unmut. Die TelDaFax-Pleite hat recht deutlich gezeigt: Wer Billig-Strom will, muss möglicherweise dafür teuer bezahlen. Wer jedoch einige wichtige Grundregeln befolgt, kann durch einen Wechsel des Anbieters nach wie vor gutes Geld sparen. Worauf dabei zu achten ist, wird in den neuen, kostenlosen Faltblättern "Wechsel des Stromanbieters" und "Wechsel des Gasanbieters" (pdf, je ca. 600 kb)der Verbraucherzentrale Hessen erläutert.
Pressemitteilung 104/2011
(26 kb, pdf)
>> mehr zum Anbieterwechsel
Pressemitteilung
12. Dezember 2011
Mehr Klarheit bei Internet-Vergleichsportalen
Verbraucherzentrale Hessen und das hessische Verbraucherschutzministerium fordern: Weg mit automatischer Voreinstellung, dafür Infos über Vermittlungsprovisionen
Politiker und Verbraucherschützer fordern mehr Klarheit bei Internet-Vergleichsportalen im Energiebereich. Nutzern sei häufig nicht bewusst, dass voreingestellte kleine Häkchen im Auswahlmenü dazu führten, dass Anbieter am günstigsten erscheinen, die Kautionszahlungen oder Vorauskasse verlangen, kritisierten Hessens Verbraucherschutzministerin Lucia Puttrich und die Verbraucherzentrale Hessen am Montag in Wiesbaden.
Pressemitteilung 99/2011
(24 kb, pdf)
Pressemitteilung
1. November 2011
Schlichtungsstelle Energie nimmt ihre Arbeit auf
Verbraucherzentrale Hessen rät Kunden zu Anbietern, die Mitglied des Trägervereins sind
Wer Ärger mit seinem Energieversorger hat, kann sich ab sofort kostenlos an die Schlichtungsstelle Energie wenden, die heute ihre Arbeit aufnimmt. Einzige Voraussetzung: Der Verbraucher muss sich mit seinem Anliegen bereits erfolglos an das Unternehmen gewandt haben. Träger der Schlichtungsstelle sind die Verbraucherzentralen und Unternehmensverbände. "Verbraucher sollten bei der Wahl eines Anbieters künftig darauf achten, ob dieser Mitglied bei der Schlichtungsstelle ist", empfiehlt die Verbraucherzentrale Hessen.
Pressemitteilung 81/2011
(24 kb, pdf)
Pressemitteilung
15. Juni 2011
Teldafax: Insolvenzantrag verunsichert Kunden
Versorgung gesichert - aber es kann teuer werden
Gerüchte gab es schon lange, jetzt hat der Troisdorfer Energieanbieter TelDaFax Insolvenzantrag gestellt. Dies heißt für die Kunden nicht, dass sie ohne Strom oder Gas dastehen. Denn der örtliche Grundversorger ist gesetzlich zur unmittelbaren Übernahme der Versorgung verpflichtet, wenn ein Anbieter pleitegeht und nicht mehr liefern kann - allerdings zum teuren Grundversorgungstarif.
Der Insolvenzantrag sowie die Bestellung des vorläufigen Insolvenzverwalters bedeutet zunächst noch nicht, dass TelDaFax sofort die Belieferung einstellt und alle Verträge beendet sind. Die meisten TelDaFax-Kunden haben allerdings Vorauskasse und Sonderabschläge geleistet. Sie haben also dem Unternehmen einen kostenlosen Kredit gegeben. Das vorgeschossene Geld zurückzuholen, dürfte jetzt sehr schwierig werden. Was der Insolvenzantrag für TelDaFax-Kunden bedeutet, erläutert die aktualisierte Verbraucherinformation "TelDaFax in der Insolvenz - Kunden verunsichert" der Verbraucherzentrale Hessen, die im Internet unter www.verbraucher.de veröffentlich ist. Darüber hinaus bietet die Verbraucherzentrale Hessen die Möglichkeit, sich telefonisch oder persönlich beraten zu lassen.
Pressemitteilung 46/2011
(23 kb, pdf)
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Pressemitteilung
22. März 2011
Ökostromangebote oft mit Vorsicht zu genießen
Verbraucherzentrale Hessen informiert zum Anbieterwechsel
Die Reaktorkatastrophe in Japan und die jüngsten Debatten um die Sicherheit von Atomkraftwerken führen auch bei hessischen Verbrauchern zu einem verstärkten Informationsbedarf zu Ökostromangeboten. Mit Attributen wie "Ökostrom", "Klimastrom", "100 Prozent Erneuerbare" oder "100 Prozent Wasserkraft" und Slogans wie "Atomausstieg selber machen" locken die Stromanbieter wechselwillige Kunden. Doch der Begriff "Ökostrom" ist weder gesetzlich geschützt, noch gibt es einheitliche Zertifizierungsverfahren. Die Verbraucherzentrale Hessen rät umweltbewussten Stromkunden daher, genau zu prüfen, was sich hinter der jeweiligen Bezeichnung "Öko" verbirgt. Worauf beim Wechsel zum Ökostromanbieter zu achten ist, erläutert die kostenlose Verbraucherinformation "Ökostrom: Was ist das?", die die Verbraucherzentrale Hessen auf ihrer Internetseite www.verbraucher.de in der Rubrik "Energiepreise" veröffentlicht hat.
Pressemitteilung 26/2011
(23 kb, pdf)
Verbraucherinformation "Ökostrom - was ist das?"
(46 kb, pdf)
Pressemitteilung
24. März 2010
Gekippte Ölpreisbindung
Verbraucherzentrale Hessen zur Bedeutung des wegweisenden BGH-Urteils
Die ausschließliche Kopplung von Gas- an die Preise für extra leichtes Heizöl (HEL) ist nach Ansicht des Bundesgerichtshofs (BGH) eine unangemessene Benachteiligung der Kunden. Die Bindung ermögliche es den Energieversorgern, über die Abwälzung konkreter Kosten hinaus zusätzliche Gewinne zu erzielen. Der BGH hat heute unter anderem über die Preisberechnungsklauseln der Stadtwerke Dreieich entschieden. Versorger, die ähnliche Klauseln mit einer Bindung an den Ölpreis verwenden, werden in Zukunft ihre Bedingungen anpassen müssen. Bereits in der Vergangenheit wurden viele Preisänderungsklauseln deutscher Energieversorger von den Gerichten als unwirksam erachtet - häufig mit der Begründung fehlender Transparenz. Verbrauchern, die bereits der Preisgestaltung ihres Gasversorgers widersprochen haben, stehen gegebenenfalls Rückforderungsansprüche zu. Allen anderen Sondervertragskunden empfiehlt die Verbraucherzentrale Hessen den Blick in die eigenen Vertragsbedingungen und einen Preiswiderspruch in Erwägung zu ziehen.
Pressemitteilung 27/2010
(23 kb, pdf)
Pressemitteilung
23. Februar 2010
Teures Nass - schutzlose Verbraucher
Verbraucherzentrale Hessen kritisiert mangelnde Kontrolle bei überteuertem Trinkwasser
Mit dem BGH-Beschluss zur Preisgestaltung des Wetzlarers Versorgers enwag wurde die kartellrechtliche Missbrauchskontrolle von Wasserpreisen deutlich gestärkt. Doch die Mehrheit der Wasserversorger verlangt keine Wasserpreise, sondern öffentlich-rechtliche Gebühren, für die das Kartellrecht keine Handhabe bietet. Wasserunternehmen, die Gebühren erheben, unterliegen ausschließlich der staatlichen Kommunalaufsicht, die in der Regel kein Interesse an niedrigen Wassergebühren hat. Eine effektive Kontrolle findet letztlich nicht statt. Die meisten Verbraucher sehen nicht ein, dass es für ein- und dasselbe Gut Preise und Gebühren gibt. Es besteht dringender Handlungsbedarf - auch im Sinne des Rechtsfriedens und der Rechtssicherheit. Die Verbraucherzentrale Hessen fordert daher von der Politik die Herstellung eines einheitlichen Maßstabes in der Preisbildung sowie die Schaffung einer einheitlichen und effizienten Preisaufsicht, zum Beispiel im Rahmen einer effektiven Regulierungsbehörde.
Pressemitteilung 16/2010
(28 kb, pdf)
Wasserpreise - Verbraucherinformation (
31 kb, pdf)
Wasserpreise - Positionen der Verbraucherzentrale Hessen (
38 kb, pdf)
Pressemitteilung
19. November 2009
Hohe Strompreise trotz sinkender Großhandelspreise
Verbraucherzentrale Hessen fordert Strompreissenkungen und rät im Zweifel, den Anbieter zu wechseln
Auch viele hessische Stromkunden bekommen in diesen Tagen Post von ihrem Anbieter, in der die Preisänderungen für das Jahr 2010 mitgeteilt werden. Noch Anfang des Jahres hatten sowohl einige Energieriesen als auch der Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW) angekündigt, dass sich die deutlich gesunkenen Großhandelspreise auf dem Stromsektor erst mittelfristig auswirken können und erst Anfang 2010 mit Preissenkungen zu rechnen sei. Doch derzeit sieht alles danach aus, als blieben die Haushaltskunden wieder einmal auf der Strecke. Die Verbraucherzentrale erinnert die Energieversorgungsunternehmen an die Anfang des Jahres gemachten Ankündigungen und appelliert vor allem an die kommunalen Grundversorger, zu allererst die Interessen ihrer heimischen Kunden zu berücksichtigen.
Pressemitteilung 106/2009
(28 kb, pdf)
Pressemitteilung
19. August 2008
Undurchsichtige Preisgarantien der Gasversorger
Verbraucherzentrale Hessen warnt vor allzu schnellem Vertragsschluss
Viele hessische Gasversorger erhöhen zum Herbst die Preise. Im Zuge dieser Gaspreiserhöhungen werben die Versorger wieder mit vielfältigen Produktangeboten. Nach Einschätzung der Verbraucherzentrale Hessen sind besonders Gas-Festpreisangebote mit großer Vorsicht zu genießen, da Preiserhöhungen über eine Prämie oder einen zusätzlich zu entrichtenden Garantiebeitrag verschleiert werden.
Pressemitteilung 76/2008
(34 kb, pdf)
Pressemitteilung
19. Juni 2008
Der Trick mit der rosa Postkarte und den Tarifinformationen zum Stromanschluss
Verbraucherzentrale Hessen warnt vor allzu schnellem Vertragsschluss
Überall in Deutschland bekommen Verbraucher derzeit dubiose rosafarbene Postwurfsendungen der ESD Energie Service Deutschland AG, die ihnen "wichtige Informationen zu ihrem Stromanschluss" versprechen. Bei Rückruf der kostenlosen Nummer wird versucht, die Anrufer direkt am Telefon zum Stromanbieterwechsel zu drängen. Die Verbraucherzentrale Hessen warnt vor unüberlegten Vertragsabschlüssen.
Pressemitteilung 55/2008
(23 kb, pdf)
Pressemitteilung
27. März 2008
Kostenfalle im Internet: www.stromverbrauch.de
Verbraucherzentrale Hessen warnt vor dubiosem Online-Tarifvergleich
Damit der Stromanbietervergleich per Internet nicht zur bösen Überraschung wird, rät die Verbraucherzentrale Hessen dringend davon ab, sich vorschnell auf www.stromverbrauch.de anzumelden. Den versprochenen Preis- und Anbietervergleich sowie eine angebliche "Gewinnchance auf energiesparende Haushaltsgeräte im Wert von 2000 Euro" lässt sich die Betreiberin des Online-Portals mit 59,95 Euro für einen 6-Monats-Zugang vergüten.
Pressemitteilung 23/2008
(30 kb, pdf)