Verbraucherinformation: Überprüfung von Vorfälligkeitsentschädigungen
Zur Berechnung von Vorfälligkeitsentschädigungen hat der Bundesgerichtshof schon in seinem ergänzendem Urteil vom 7. November 2000
(AZ: XI ZR 27/00) entschieden, dass bei der Schadensberechnung eine realitätsgerechtere Ersatzanlage unterstellt werden muss. Geklärt ist mit der Entscheidung auch, dass mit dem Nominalzinssatz des Vertragskredites gerechnet werden muss und der Berechnung gestaffelte Wiederanlagezinssätze zugrunde gelegt werden müssen. Die Entscheidung bedeutet für die meisten Verbraucher, dass eine wesentlich geringere Vorfälligkeitsentschädigung gezahlt werden muss als nach den Grundsatzentscheidungen aus dem Jahr 1997 (AZ: XI ZR 267/96 und XI ZR 197/96). Hat die Bank die Vorfälligkeitsentschädigung nicht in angemessener Höhe nach Maßgabe der aktuellen BGH-Rechtsprechung festgesetzt, können betroffene Verbraucher zuviel gezahlte Beträge auch im Nachhinein zurückverlangen. Damit Kreditnehmer eventuelle Ansprüche aus ungerechtfertigter Bereicherung (§ 812) konkret beziffern können, bietet die Verbraucherzentrale Hessen die Überprüfung von Vorfälligkeitsentschädigungen an.
Die Unterlagen werden nach Reihenfolge des Eingangsdatums bearbeitet. Wegen der Vielzahl an Anfragen und nur begrenzter personeller Kapazitäten muss mit Bearbeitungszeiten von mindestens 2 Wochen gerechnet werden. Eine Eingangsbestätigung über den Eingang der Unterlagen erfolgt nicht.
- Bitte beachten Sie, dass eine Berechnung nur durchgeführt werden kann, wenn uns alle notwendigen Unterlagen für eine Überprüfung vorliegen. Erforderlich sind: Kopien des Darlehensvertrages, die Restschuld zum Zeitpunkt der Ablösung, das Datum der vorzeitigen Vertragsbeendigung und die Schadensberechnung der Bank (soweit vorhanden).
- Die Berechnung kostet 55,- pro Berechnung/Darlehen. Mit der Durchführung der Berechnung können wir erst beginnen, wenn auch das beiliegende Rückantwortformular unterschrieben vorliegt und das Berechnungsentgelt in Höhe von 55,- auf das Konto Nr. 44867 bei der Frankfurter Sparkasse, BLZ 500 502 01 überwiesen wurde. Wir bitten um Überweisung unter Angabe des Verwendungszwecks "08VF-Ihr Name". Die Quittung erhalten Sie mit der Zusendung unserer Berechnungsergebnisse.
- Die Kosten von 55,- fallen für die Berechnung unabhängig vom Berechnungsergebnis an. Es ist möglich, dass wir zu einem ähnlichen Ergebnis kommen wie ihr Kreditinstitut.
- Allgemeine Informationen zum Thema Vorfälligkeitsentschädigung erhalten Sie an unserem kostenpflichtigen Telefon dienstags zwischen 10:00 und 14:00 Uhr unter der Durchwahl 0900 - 1 - 97 20 11 (1,75 pro Minute aus dem Festnetz der Deutschen Telekom AG - andere (Mobilfunk-) Netzbetreiber können zusätzliche Kosten berechnen).
Wir weisen Sie ausdrücklich darauf hin, dass bei einer Umschuldung, also bei einer freiwilligen Zustimmung der Bank zur vorzeitigen Rückzahlung ein frei ausgehandelter Preis, sog. Vorfälligkeitsentgelt, durch das Kreditinstitut gefordert werden kann. Dieses unterliegt keiner Angemessenheitskontrolle ( BGH XI ZR 226/02). Von unserer Seite kann daher lediglich überprüft werden, ob die Bank die Wuchergrenze überschritten hat.
Berechnung der Vorfälligkeitsentschädigung
(20 kb, pdf)